Nach Gerichtsentscheid: Ostsächsische Sparkasse Dresden muss fast 20.000 Girokonten kündigen!

Dresden - Das Landgericht Dresden untersagt der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, von ihren Kunden die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch eine aktive Nutzung des Girokontos einzuholen. Die Richter gaben damit dem Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen statt. Das AGB-Urteil hat fatale Folgen: Die Sparkasse wird jetzt knapp 20.000 Kunden kündigen müssen!

Sparkassen-Sprecher Andreas Rieger (59): "Die Kündigung wird natürlich unter Beachtung der zweimonatigen Kündigungsfrist ausgesprochen."
Sparkassen-Sprecher Andreas Rieger (59): "Die Kündigung wird natürlich unter Beachtung der zweimonatigen Kündigungsfrist ausgesprochen."  © Thomas Türpe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2021 entschieden, dass Bankkunden bei Änderungen der AGB der Bank aktiv zustimmen müssen. Die Sparkasse bat daraufhin ihre 600.000 Kunden schriftlich um Zustimmung zu ihren neuen AGB.

Gut 97 Prozent der Kunden kamen der Bitte zeitnah nach. Doch etwa drei Prozent der Kunden reagierten bis heute nicht, obwohl die Bank sie inzwischen mehrmals angeschrieben hat.

Daraufhin entschied sich das Geldhaus, das Problem "pragmatisch" zu lösen. Die Verbraucherschützer sahen das kritisch und riefen das Gericht an.

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"Mit dem Verfahren wollen wir verhindern, dass künftig Preis- und Leistungsanpassungen ganz nebenbei beim Bezahlen an der Kasse angenommen werden", erklärt Claudia Neumerkel, Referentin Recht der Verbraucherzentrale Sachsen.

Den Verbraucherschützern ging es dabei ausschließlich um die Klärung der abstrakten Rechtsfrage.

Betroffene Sparkassen-Kunden können ihre Zustimmung zu den AGB zeitnah nachholen und damit eine Kündigung umgehen.
Betroffene Sparkassen-Kunden können ihre Zustimmung zu den AGB zeitnah nachholen und damit eine Kündigung umgehen.  © IMAGO / Political-Moments

Kündigungen dürften die Schwächsten der Gesellschaft treffen

Vertragspapiere sind vielen Menschen ein Graus. So mancher legt die Post von Banken oder Ämtern ungeöffnet weg. Das kann böse Folgen nach sich ziehen. (Symbolbild)
Vertragspapiere sind vielen Menschen ein Graus. So mancher legt die Post von Banken oder Ämtern ungeöffnet weg. Das kann böse Folgen nach sich ziehen. (Symbolbild)  © alexraths/123RF

Das Prinzip hat gewonnen. Doch Menschen - vermutlich die Schwächsten der Gesellschaft - bleiben auf der Strecke.

In Anbetracht des Urteils wird die Ostsächsische Sparkasse nun den unausweichlichen Schritt gehen müssen und drei Prozent ihrer Kunden die Konten kündigen.

"Das ist eine bittere Pille, weil es der öffentliche Auftrag der Sparkasse ist, auch für die Schwächsten in der Gesellschaft da zu sein. Das ist unser Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Daseinsfürsorge", so Sparkassen-Sprecher Andreas Rieger (59).

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Für mehr Infos können Kunden und potenziell betroffene bei der Service-Hotline der Sparkasse anrufen: 0351/4550. Die Zustimmung zu den AGB kann telefonisch erfolgen oder in jeder Filiale der Bank.

Titelfoto: Montage: Thomas Türpe, IMAGO / Political-Moments

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