Dresden verhängt Ausgangssperre: Das müsst Ihr jetzt beachten!
Dresden - Jetzt ist es amtlich: Ab Mitternacht gilt in Dresden die Ausgangssperre, mit zahlreichen Ausnahmen. Das teilte die Landeshauptstadt am Freitagabend mit. Somit gelten ab 0 Uhr neue Regeln. Was Ihr jetzt wissen müsst.
Die Stadt schreibt: "Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist untersagt. Eine Ausnahme besteht nur bei Vorliegen triftiger Gründe, die gegenüber der Polizei, dem Gemeindlichen Vollzugsdienst sowie dem Gesundheitsamt und anderen mit dem Vollzug dieser Verfügung betrauten Stellen, bei Aufforderung glaubhaft zu machen sind."
Doch was genau sollen das für Gründe sein? Die Stadt Dresden teilt hierzu Folgendes mit:
- Die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
- Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Unterbringung von Minderjährigen in der Notbetreuung.
- Die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen akademischer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten).
- Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel).
Eine Ausgangssperre ist ein polizeilich erlassenes Verbot, das Haus zu verlassen. Dieses wird aber häufig mit diversen Ausnahmen versehen. In Bayern bezeichnete man das dann auch mal Ausgangsbeschränkung, um zu einem ausnahmslosen Hausarrest einen Unterschied zu machen.
Hier geht es zum Erlass der Stadt Dresden.
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Titelfoto: Steffen Füssel