Nach 30 Jahren Christopher Street Day: Rathaus will Veranstalter plötzlich blechen lassen
Dresden - Seit 1994 ist der Christopher Street Day (CSD) in Dresden eine feste Größe. Der Fest- und Gedenktag für Lesben, Schwule und weitere sexuelle Minderheiten fand sogar in den Corona-Jahren 2020/2021 statt. Jedes Jahr strömen Tausende zu dem Event. Nun gibt es jedoch Zoff zwischen der Stadt und den Organisatoren. Droht der CSD 2024 auszufallen?
Los ging der Ärger im September. Da erhielt der Verein "CSD Dresden", der das Fest seit 2002 in der Stadt organisiert, ein achtseitiges Schreiben von der Versammlungsbehörde.
Darin enthalten eine Auflistung von Punkten, die begründen sollen, warum der CSD keine politische Versammlung, sondern eine Veranstaltung ist. Party-Stimmung, Bier und Bratwurst statt Transparenten und Parteiwimpeln, so die Argumentation des Stadtamtes.
Die Einstufung als Versammlung ist deshalb so wichtig, weil die Organisatoren dadurch nicht die vollen Kosten für die Sicherheit tragen müssen. Denn das geht schnell ins Geld.
Allein für die Absperrung des Terrassenufers könnten bis zu 20.000 Euro fällig werden, schätzt der CSD-Verein.
CSD-Vorstand zieht rechtliche Schritte in Betracht
"Das Schreiben ist haarsträubend. Die Behörde will uns zu etwas Unpolitischem machen", sagt CSD-Vorstandsmitglied Ronald Zenker (51).
Dabei seien auf der Versammlung 23 verschiedene Organisatoren präsent. "Sollte das Amt bei seinem Kurs bleiben, prüfen wir rechtliche Schritte", so Zenker. 30 Jahre lang habe es nie Probleme mit der Verwaltung gegeben.
Bürgermeisterin Eva Jähnigen (57, Grüne), in deren Zuständigkeit der Geschäftsbereich "Recht und Ordnung" fällt, distanzierte sich bereits von dem Schreiben.
Schriftlich erklärte sie, dass zumindest die Demonstration "klar unter das Versammlungsrecht" falle. Gemeinsam mit den CSD-Organisatoren möchte sie nun Gespräche führen, um das Fest nächstes Jahr erneut am Terrassenufer stattfinden zu lassen.
Versammlung oder Veranstaltung?
Im deutschen Recht gibt es einen klaren Unterschied zwischen politischen Versammlungen und Veranstaltungen.
Politische Versammlungen dienen dem Meinungsaustausch und der politischen Meinungsbildung. Sie sind durch das Grundgesetz geschützt. Die Kosten für die Sicherheit übernimmt hier meist der Staat.
Veranstaltungen sind öffentliche Ereignisse, die einen breiten Zweck (Konzerte, Sport, Messen) haben können. Sie unterliegen dem kommunalen Ordnungsrecht.
Bei Veranstaltungen tragen in der Regel die Veranstalter die Kosten für die Sicherheit (Personal, Absperrungen, sonstige Maßnahmen).
Titelfoto: Robert Michael/dpa