Weil sie einen Drogenhändler überfielen: zwei Beschuldigte (18, 19) angeklagt!
Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 18-Jährigen und seine 19-jährige Komplizin, die einen Drogenhändler überfallen haben, Klage erhoben. Der 18-Jährige muss sich außerdem wegen versuchtem Totschlags verantworten.
Informationen der Staatsanwaltschaft zufolge, haben sich beide Ende 2021 dazu entschlossen, sich ein zweites Standbein in Form von Drogenhandel aufzubauen. Auf ihrer Liste hätten unter anderem Marihuana, Haschisch und Amphetamine gestanden.
Der 18-jährige Beschuldigte habe zur Umsetzung des Plans 500 Gramm Marihuana im Wert von ca. 3400 Euro bei einem gesuchten 20-jährigen Drogenhändler bestellt.
Am 31. Dezember traf sich das Trio dann gegen 17.30 Uhr am Koreanischen Platz im Stadtteil Dresden-Friedrichstadt. Während die 19-jährige Beschuldigte im Auto des Drogenhändlers die Geldübergabe besprach, nahm der 18-Jährige die gelieferten Drogen in Empfang.
Kurz darauf soll der 18-Jährige mit einer Schreckschusspistole zwei Schüsse auf den Drogenhändler abgegeben und diesen anschließend mit vorgehaltenem Klappmesser dazu gezwungen haben, sein Auto zu verlassen.
Die beiden Männer verwickelten sich laut Staatsanwaltschaft in Handgreiflichkeiten, bei welchen der 18-Jährige in Tötungsabsicht mindestens fünfmal auf den Drogenhändler eingestochen und diesen lebensbedrohlich verletzt hat.
Lediglich das schnelle Eintreffen der Polizei habe den Mord verhindert. Das Motiv für die Tat sei allerdings bislang unklar.
Haftbefehl gegen 18-Jährigen wegen versuchten Totschlags erlassen
Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft direkt am Neujahrstag Haftbefehl gegen den 18-jährigen Beschuldigten erlassen. Dieser sitzt derzeit noch in Untersuchungshaft.
Gegen die 19-jährige Beschuldigte wurde kein Haftbefehl beantragt, da es nach der Strafprozessordnung keine Haftgründe gab.
Keiner der beiden Beschuldigten sei vorbestraft. Aussagen zu den Tatvorwürfen hätten beide nicht gemacht, so die Staatsanwaltschaft.
Das Landgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie die Zulassung der Klage entscheiden.
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