Sexueller Missbrauch im Bistum Dresden-Meißen? Seelsorger suspendiert
Meißen/Dresden - Ein Seelsorger des Bistums Dresden-Meißen wurde im Zuge des Verdachts auf sexuelle Übergriffe gegen Jugendliche vorläufig durch den Bischof vom Dienst suspendiert.
Bis zum Abschluss der Untersuchungen wurde der Seelsorger durch Bischof Heinrich Timmerevers (70) von seinem Dienstort abgezogen, teilte das Bistum Dresden-Meißen mit.
Die Entscheidung folgte dabei den im Rahmen der Deutschen Bischofskonferenz festgelegten Bestimmungen zum Vorgehen bei derart pikanten Vorfällen.
Bisher wurde eine Untersuchung des Falles beauftragt und die Staatsanwaltschaft informiert.
Am vergangenen Wochenende sind auch die Pfarreien über das Untersuchungsverfahren informiert worden, in denen der verdächtigte Seelsorger seine Tätigkeit ausübte, so das Bistum. Ebenso stehen Bistum und das betroffene Pfarramt über das weitere Vorgehen im Austausch.
Zum Schutz aller Beteiligten bittet das Bischöfliche Ordinariat um keine voreiligen Verurteilungen, solange die Aufklärung des Falls noch in vollem Gange ist.
Ebenso fordert das Bistum in seiner Pressemitteilung mögliche Betroffene und Mitwissende dazu auf, sich an die dafür vorgesehenen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs im Bistum zu wenden.
Betroffenenbeirat Ost warnt: Niemals unbedacht beim Bistum melden!
Unterdessen warnen die Betroffeneninitiative Ost und der Betroffenenbeirat Region Ost in diesem Zusammenhang Opfer sexueller Gewalt davor, sich "unbedacht" bei dem Bistum Dresden-Meißen zu melden.
"Diese Warnung gilt auch für Meldungen bei den sogenannten 'unabhängigen' Ansprechpersonen. Diese sind vom Bischof eingesetzt und geben die Meldung an das Bistum weiter. Ihre Aufgabe ist nicht die Begleitung von Betroffenen", erklärt Sabine Otto, Sprecherin des Betroffenenbeirats Ost, gegenüber TAG24.
"Das Bistum Dresden-Meißen wird Personen, die sich als Betroffene sexuellen Missbrauchs zu erkennen geben, unabhängig von ihrer Verfassung, von ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz und vom Stand und Ausgang eines evtl. Strafverfahrens sowie eines evtl. gestellten Antrags auf Anerkennung des Leids dauerhaft von verantwortlicher und gestaltender Beteiligung an Prozessen der Aufarbeitung sexueller Gewalt ausschließen", so Otto weiter.
Für Otto seien schließlich die Behörden für die strafrechtliche Verfolgung zuständig. Sie rät Betroffenen deshalb, sich im Vorfeld unabhängig beraten zu lassen, ehe man sich dazu entscheidet, das Bistum zu kontaktieren.
Erstmeldung von 12.04 Uhr. Aktualisiert um 16.33 Uhr.
Titelfoto: Thomas Türpe