Sie schloss immer wieder die Tür der Linie 13: Polizistin eingeklemmt, Bahnfahrerin verurteilt

Dresden - Sie will ihre Arbeit machen. Und davon lässt sich Straßenbahnfahrerin Ruth H. (61) auch nicht von der Polizei abhalten. Im Oktober hätte sie das allerdings lieber tun sollen.

Am Elbe Park musste die Fahrerin ihre Tram wegen des Polizeieinsatzes stoppen.
Am Elbe Park musste die Fahrerin ihre Tram wegen des Polizeieinsatzes stoppen.  © Peter Schulze

Dann hätte sie sich am Freitag nicht vor dem Amtsgericht wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.

Doch einsichtig war sie auch dort nicht. Im Gegenteil: Schuld ist für sie die Polizistin.

Die kam an jenem Samstagabend zur Fahrertür der Linie 13, mit der Ruth H. kurz zuvor in die Haltestelle am Elbe Park gefahren war. Weil dort ein Polizeieinsatz lief, wollte sie die Bahnfahrerin informieren, dass es erst einmal nicht weitergeht.

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Ruth H. öffnete die Tür und antwortete, dass das ihren Fahrgästen nicht gefallen wird, schließlich hätten die für ihre Fahrt bezahlt. Dann schloss sie die Tür und klemmte die Polizistin ein.

Die Beamtin klopfte und sagte, dass sie die Tür nicht einfach schließen könne. Das sah die erfahrene Tram-Pilotin offensichtlich anders, schloss die zwischenzeitlich geöffnete Tür ein zweites Mal und klemmte die Polizistin erneut ein. 

Weil die Tür sich bei Widerstand automatisch wieder öffnet, betätigte die Fahrerin daraufhin immer wieder den Schalter. Und immer wieder wurde die Beamtin eingeklemmt. Das endete erst, als ein Kollege der Polizistin eingriff.

Bahnfahrerin Ruth. H. (61) schloss immer wieder die Tür, klemmte die Polizistin absichtlich ein.
Bahnfahrerin Ruth. H. (61) schloss immer wieder die Tür, klemmte die Polizistin absichtlich ein.  © Peter Schulze

"Ich habe die Tür geschlossen, um meine Arbeit zu machen. Ich wollte die Fahrgäste und die Leitstelle informieren", erklärte Ruth H. vor Gericht. Wegen der Nebengeräusche sei das mit offener Tür nicht möglich gewesen. Die Polizistin sei außerdem sehr gereizt und forsch gewesen und habe sich selbst in die Tür gestellt.

"Das darf sie", entgegnete Richterin Annegret Lissel (60) und verurteilte die Tram-Fahrerin zu einer Geldstrafe von 2400 Euro.

Titelfoto: Peter Schulze

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