Nach mildem Urteil: Ministerium will den Porno-Polizisten nicht mehr ins Revier lassen

Dresden - Nach dem milden Urteil gegen Polizeihauptmeister Uwe H. (60) schlugen die Wellen hoch. Das Landgericht Dresden hatte sein Kinderporno-Urteil von 16 auf elf Monate Haft (auf Bewährung) gesenkt. Damit wäre eine Rückkehr des Porno-Polizisten in den Dienst möglich, zumindest theoretisch. Das will das Innenministerium jedoch verhindern.

Sammelte Kinderpornos: Der Polizeihauptmeister soll nicht zurück in den Dienst.
Sammelte Kinderpornos: Der Polizeihauptmeister soll nicht zurück in den Dienst.  © Karl-Ludwig Oberthuer

Der Beamte flog auf, weil er die Karten vertauschte: Nachdem er versehentlich seine private Speicherkarte auf der Arbeit nutzte, lud er 30 Kinderpornos ins Polizeisystem. Eine folgende Hausdurchsuchung förderte nochmal 1616 ähnliche Ekeldateien zutage.

Wäre es bei dem Urteil erster Instanz geblieben, wäre der suspendierte Uwe H. automatisch aus dem Dienst geflogen.

Aber bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr ist das nicht so. Sollte die Staatsanwaltschaft keine Revision einlegen, könnte er wieder zurück an seinen Arbeitsplatz im Revier.

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Doch dort erwartet ihn der Rausschmiss. "Ein solches Verhalten wird von der Polizei Sachsen nicht geduldet", schrieb das Innenministerium auf "X" (früher: Twitter). "Es werden alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte geprüft und der Fall mit aller Härte verfolgt."

Uwe H. (60) auf dem Weg zum Prozess ins Gericht.
Uwe H. (60) auf dem Weg zum Prozess ins Gericht.  © Peter Schulze

Sollte Uwe H. gegen seinen Rauswurf klagen, müsste dann letztlich das Verwaltungsgericht entscheiden.

Titelfoto: Karl-Ludwig Oberthuer

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