Hinter Lebensmitteln versteckt! Zoll stoppt Laster mit einer Tonne illegaler Pyro in Sachsen

Dresden - Mega-Fund auf der A17! Bei einer Kontrolle des Zolls wurde in der vergangenen Woche eine Tonne illegale Pyrotechnik in einem Laster entdeckt. Gegen den Fahrer (31) wird nun ermittelt.

Der Zoll fand bei einer Kontrolle auf der A17 eine Tonne illegale Pyro in einem Lkw.
Der Zoll fand bei einer Kontrolle auf der A17 eine Tonne illegale Pyro in einem Lkw.  © Hauptzollamt Dresden

Wie das Hauptzollamt am Montag berichtet, hatte man den Lkw mit tschechischem Kennzeichen am 4. Dezember auf der Autobahn zwischen Breitenau und Dresden gestoppt. Unterwegs war der Laster von Tschechien nach Berlin.

Als man den Fahrer befragte, gab der 31-Jährige an, dass er Lebensmittel geladen hatte. Dafür konnte er den Beamten einen Frachtbrief sowie eine Ladeliste aushändigen.

Auf den ersten Blick schien das auch der Wahrheit zu entsprechen: Bei der Durchsuchung des Lasters stießen die Zoll-Beamten tatsächlich auf mehrere Paletten geladene Kartons mit vietnamesischer Aufschrift.

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Die Zöllnerinnen und Zöllner gaben allerdings noch nicht auf und blickten auch hinter die Lebensmittel. Zum Vorschein kamen weitere Kartons. Diese enthielten Pyrotechnik.

Über 100 Kilo Explosivmasse!

Bei der Schwerpunktkontrolle befanden sich in drei Paletten mehr als 5000 Feuerwerkskörper und fast 60 Batteriefeuerwerke der erlaubnispflichtigen Kategorien F3 und F4.
Bei der Schwerpunktkontrolle befanden sich in drei Paletten mehr als 5000 Feuerwerkskörper und fast 60 Batteriefeuerwerke der erlaubnispflichtigen Kategorien F3 und F4.  © Hauptzollamt Dresden

Auf insgesamt drei Paletten hatte der vietnamesische Fahrer unter anderem über 5000 Feuerwerkskörper, fast 60 Batteriefeuerwerke der Kategorien F3 und F4 geladen. Alles zusammen ergab ein Bruttogesamtgewicht von rund einer Tonne. Die Netto-Explosivmasse betrug laut Zoll über 160 Kilogramm.

Die illegale Pyrotechnik wurden vom Zoll sichergestellt. Gegen den 31-jährigen Fahrer leitete man ein Strafverfahren ein. Ihm wird unter anderen ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen.

Weitere Ermittlungen übernimmt jetzt das Dresdner Zollfahndungsamt.

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In Deutschland werden Feuerwerkskörper je nach Gefährlichkeitsgrad in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Wer Pyro der Kategorien F3 und F4 einführen will, benötigt eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis.

Wer Feuerwerkskörper, die nicht konformitätsbewertet und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen sind, nach Deutschland bringt, macht sich strafbar. Reisefreimengen gibt es laut Zoll in diesem Falle nicht.

Titelfoto: Hauptzollamt Dresden

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