"Gleicht einer Entführung!" Maja T. trotz Eilantrag ausgeliefert - Spontandemo in Dresden

Dresden - Auslieferung bei Nacht und Nebel? Am Freitagmorgen ließ die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Maja T. (23) nach Ungarn ausliefern. Dagegen stellten die Verteidiger einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht, der das untersagte. Doch da war Maja T. schon in Budapest.

Am Freitagmorgen wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert.
Am Freitagmorgen wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert.  © BUDAPEST RFK KRIMINAL SERVICES STATION

Die Vorwürfe wiegen schwer: Maja T. soll laut ungarischen Behörden seit dem Jahr 2017 Teil einer linksextremen kriminellen Vereinigung sein. In dieser Funktion habe die Person zusammen mit anderen augenscheinlichen Teilnehmern eine Neonazi-Gedenk-Wanderung in Budapest zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 mit Schlagstöcken angegriffen und schwer verletzt.

Monatelang wurde nach Maja T. international gefahndet, schließlich kam es zur Verhaftung in einem Berliner Hotel und Maja T. kam in die Dresdner Justizvollzugsanstalt. Ungarn stellte einen Antrag auf Auslieferung.

Plötzlich ging es dann ganz schnell: Am Donnerstagabend entschied das Berliner Kammergericht, dass die Auslieferung zulässig sei, um 17.26 Uhr erfuhr Maja T. davon.

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Noch in der Nacht begann die Auslieferung: "Das ging offenbar heute Nacht um 4 Uhr los", sagt Wolfram Jarosch (53), Vater von Maja T. "Ohne, dass ich als Vater, ohne, dass der Anwalt davon erfahren hat."

Gegen 6.50 Uhr wurde Maja T. bereits an die österreichischen Behörden übergeben, um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein.

Majas Vater außer sich: "Für mich ist das Vorgehen ein Skandal"

Majas Vater, Wolfram Jarosch, ist entsetzt vom Vorgehen der Justiz.
Majas Vater, Wolfram Jarosch, ist entsetzt vom Vorgehen der Justiz.  © Steffen Füssel

Das stimmte dem Antrag zu: "Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt", schreibt das Gericht.

"Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken."

Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung erfuhren davon um 11 Uhr. Offenbar zu spät: Um 11.47 informierte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft das Bundesverfassungsgericht darüber, dass Maja T. schon seit 10 Uhr in Ungarn sei.

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"Ich habe gehört, dass Maja auf einer Budapester Polizeiwache ist", sagt Jarosch. "Rein rechtlich müsste Maja zurückgebracht werden, aber ich weiß nicht, ob sich die ungarischen Behörden daran halten werden. Für mich ist das Vorgehen ein Skandal, es gleicht einer Entführung."

Am Hammerweg, vor der Justizvollzugsanstalt, kam es zu einer Spontandemo für Maja T.
Am Hammerweg, vor der Justizvollzugsanstalt, kam es zu einer Spontandemo für Maja T.  © Steffen Füssel

Unterstützer demonstrieren für Maja T.

Maja T. identifiziert sich als nonbinär, also weder männlich noch weiblich, und befürchtet queerfeindliche Diskriminierung und Angriffe in Ungarn sowie dass es dort zu keinem fairen Verfahren kommt.

Aus diesem Grund sammelten sich neben Wolfram Jarosch auch Unterstützer von Maja T. ab dem Morgen vor der Dresdner Justizvollzugsanstalt, protestierten gegen die Auslieferung. "Wir versuchen jetzt so schnell wie möglich in Ungarn einen Anwalt zu organisieren", so der Vater. "Ich will dann auch selbst dorthin."

Titelfoto: Bildmontage: BUDAPEST RFK KRIMINAL SERVICES STATION, Steffen Füssel

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