Attacke auf Dresdner Grünen-Politikerin: Das ist der Ermittlungsstand

Dresden - Nach der Attacke auf die Grünen-Politikerin Yvonne Mosler (47) und ihr Team im Dresdner Stadtteil Gorbitz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Deutsche (34 und 24). Ihnen wird unter anderem gemeinschaftliche Nötigung vorgeworfen.

Anfang Mai wurde die Grünen-Politikerin Yvonne Mosler (47, l.) und ihr Team von zwei Deutschen attackiert.
Anfang Mai wurde die Grünen-Politikerin Yvonne Mosler (47, l.) und ihr Team von zwei Deutschen attackiert.  © Screenshot/X/@dw_politics

Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, am 7. Mai, gegen 18.50 Uhr, am Amalie-Dietrich-Platz ein eben aufgehängtes Wahlplakat der Partei Bündnis 90/Die Grünen abgerissen zu haben. Dadurch entstand ein Schaden von rund 50 Euro.

Anschließend schoss Politikerin Mosler - welche das Plakat zuvor angebracht hatte - ein Foto des Mannes, um ihn später identifizieren zu können.

Laut Staatsanwaltschaft gingen die beiden Beschuldigten daraufhin "aggressiv" auf Yvonne Mosler zu und forderten diese auf, das Foto zu löschen.

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Die 24-jährige Begleiterin des ersten Beschuldigten soll die Politikerin außerdem verbal beleidigt und ins Gesicht gespuckt haben. Sowohl die Frau als auch der 34-Jährige hätten Mosler und ihr Team dann umkreist und mehrfach lautstark aufgefordert, das besagte Bild zu löschen. Von den beiden eingeschüchtert, ging die 47-Jährige der Aufforderung schließlich nach.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat nun beim Amtsgericht beantragt, dass gegen die beiden Deutschen im beschleunigten Verfahren verhandelt wird. Dem 34-Jährigen wird dabei Sachbeschädigung und gemeinschaftliche Nötigung vorgeworfen, der 24-Jährigen wiederum gemeinschaftliche Nötigung und Beleidigung.

Die Beschuldigten waren teilweise geständig.

Die Politikerin wurde beim Vorfall sogar ins Gesicht gespuckt.
Die Politikerin wurde beim Vorfall sogar ins Gesicht gespuckt.  © Sebastian Kahnert/dpa

Video zeigt Angriff auf Grünen-Politikerin Yvonne Mosler und ihr Team

Beide sind zudem schon vorbestraft. Die Frau stand zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Bewährung. Im Januar wurde sie vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Betäubungsmittel-Besitz verurteilt. Gegen ihren Begleiter wurde zuvor wegen Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Titelfoto: Bildmontage/Sebastian Kahnert/dpa, Screenshot/X/@dw_politics

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