Schwimmschulen-Besitzer stinksauer! Gericht verbietet Vermietung an Familien
Frankenberg - Lutz Hoffmann (47) vermietete im Corona-Lockdown das Becken seiner Schwimmschule in Sachsenburg stundenweise an einzelne Familien. Doch das Gesundheitsamt machte dem 47-Jährigen einen Strich durch die Rechnung und untersagte die Vermietung (TAG24 berichtete). Der Unternehmer setzte sich mit einem Eilantrag gerichtlich zur Wehr - dieser wurde nun angelehnt.
Laut dem Chemnitzer Verwaltungsgericht ist die Schwimmschule in die Kategorie "Hallenbäder" einzuordnen. Diese müssen laut der Sächsischen Corona-Schutzverordnung geschlossen bleiben.
"Selbst wenn man das Schwimmbad des Antragstellers nicht als Hallenbad sehen wollte, unterfiele es als sonstige Einrichtung, die der Freizeitgestaltung dient, oder als Einrichtung des Sportbetriebs", so die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtes.
Betreiber Lutz Hoffmann (47) ist über diese Entscheidung empört: "Es ist unglaublich! Wir werden gleich angesehen mit einem großen Spaßbad", schimpft der Unternehmer auf Facebook.
Dass große Bäder mit Rutschen, Türmen und mehreren Becken nicht für eine Person öffnen können, ist dem 47-Jährigen klar. "Aber wir, die "Schwimmschule Hoffmann", können das!"
Der Unternehmer versteht die Welt nicht mehr, fühlt sich ungerecht behandelt. "In Niedersachsen, NRW und anderen Bundesländern ist der Individualsport mit einem Hausstand in einem Hallenbad möglich", so Hoffmann: "Doch in Sachsen ist dieser Betrieb eines Hallenbades verboten."
Hoffmann zieht vor das Oberverwaltungsgericht
Trotz Rückschlag: Der Schwimmschulen-Besitzer will nicht aufgeben. "Wir wehren uns und reichen die Klage am Oberverwaltungsgericht ein", kündigt Hoffmann an. Doch eine Entscheidung wird wohl mehrere Wochen dauern.
Der Unternehmer nimmt es locker: "Wir sind nun schon 8 Monate zwangsgeschlossen! Viel schlimmer kann es ja nicht werden."
Titelfoto: Sven Gleisberg