Umbau des Chemnitzer Kaufhof-Gebäudes: BSW-Einspruch wird abgelehnt
Chemnitz - Der umstrittene Stadtratsbeschluss zum Ausbau des Kaufhof-Gebäudes in Chemnitz als Verwaltungsstandort war rechtmäßig.

Die Landesdirektion (LDS) als kommunale Aufsichtsbehörde hat jetzt eine Beschwerde des BSW als unbegründet zurückgewiesen. Die Fraktion hatte die aus ihrer Sicht übermäßige Eile der Stadtverwaltung und die zu späte Bereitstellung von Dokumenten beanstandet.
Konkret verweist die LDS auf zwei Ausschuss-Sitzungen und ein Schreiben von OB Sven Schulze (53, SPD): "Die Grundproblematik wurde dort thematisiert und war damit bekannt." Ein rechtsaufsichtliches Einschreiten sei daher nicht erforderlich.
Das BSW reagierte enttäuscht auf die Entscheidung: "Die Problematik ist noch nicht vollends geklärt, es bleiben grundlegende Zweifel und Bedenken zur Sinnhaftigkeit und den Kosten. All dies bei gegenwärtig noch angespannterer Haushaltslage", schreibt die Fraktion in einer Stellungnahme.
Die "angeblich ausreichende Information" lasse für weitere, inhaltlich umfangreiche Beschlussvorlagen nichts Positives erwarten.
Im Februar hatte der Stadtrat in geheimer Sitzung beschlossen, den Mietvertrag für das Verwaltungszentrum im Moritzhof nicht über 2028 hinaus zu verlängern. Die Gesamtkosten sind bis heute öffentlich nicht bekannt. Das Vorhaben hatte hohe Wellen geschlagen.
Titelfoto: Yesmina-Giselle Berndt