Mehrwertsteuer-Pflicht im neuen Jahr: In Chemnitz steigen Abwassergebühren und Co. deutlich
Chemnitz - Lange schwebte der Kosten-Hammer über Rathaus und Bürgern in Chemnitz: Zum Stichtag 1. Januar 2023 fällt er mit der Mehrwertsteuer-Pflicht auf etliche kommunale Leistungen. Zuerst mit höheren Abwassergebühren, die am Mittwoch vom Stadtrat abgesegnet werden sollen.
Doch das sogenannte Umsatzsteuergesetz hat noch eine viel höhere Tragweite. Wie eine Sprecherin der Stadt erklärt, wird die Abführung der 19 Prozent Mehrwertsteuer bei jeglichen Leistungen fällig, die die Stadt gegen Entgelt ausübt.
"Dies betrifft grundsätzlich die gesamte Verwaltung sowie die ihr angeschlossenen Eigenbetriebe", so die Sprecherin. Somit werden die 19 Prozent auch bei hoheitlichen Aufgaben wie der Abwasser- und Müllentsorgung fällig.
Kommunale Eigenbetriebe sind der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ASR), der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Stadt Chemnitz.
Wie sehr Bürger und städtischer Haushalt durch die Mehrwertsteuerpflicht belastet werden, war vom Rathaus nicht zu erfahren: "Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge werden als durchlaufende Posten für 2023 nicht geplant, da sie nicht ergebnis- und finanzwirksam sind", so die Sprecherin.
Titelfoto: Kristin Schmidt