Chemnitz - Lange diskutiert, diese Woche erstmals fällig: die neu berechnete Grundsteuer. Die Chemnitzer Stadtverwaltung hatte rund 85.000 Bescheide verschickt. Doch nicht jeder Hauseigentümer will zahlen. Mittlerweile fluten Widerspruchs-Schreiben das Kassen- und Steueramt. Das Personal musste aufgestockt werden.
Rund 1800 Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide und 400 weitere Anträge von Bürgern sind innerhalb eines Monats eingegangen.
"Aktuell kommt es trotz verstärktem Personaleinsatz zu längeren Bearbeitungszeiten", teilte die Stadt Chemnitz mit. Sieben Mitarbeiter sind im Bereich Grundsteuer eingesetzt, davon zwei befristet.
"Am häufigsten werden Widersprüche damit begründet, dass beim Finanzamt bereits vor längerer Zeit gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt wurde. Es wird vorgebracht, dass über den Einspruch beim Finanzamt noch nicht entschieden wurde und somit die Grundsteuer seitens der Stadt Chemnitz unberechtigt festgesetzt wurde", so eine Stadt-Sprecherin.
"Die meisten Steuerpflichtigen gehen davon aus, dass aufgrund des Widerspruchs keine Zahlungspflicht besteht. Das ist ein Irrtum."
Einspruch ohne Wirkung: Zahlen müssen Eigentümer trotzdem
Das bestätigt Rechtsanwalt Uwe Schubert (66), Vorstandsmitglied im Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und Umgebung: "Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Man muss trotzdem erstmal bezahlen."
Die Stadtverwaltung empfiehlt, "die umfangreichen Erläuterungen auf dem Bescheid aufmerksam und vollständig" zu lesen.
Nach Einschätzung von Uwe Schubert ist der Rechtsweg nur bei großen Fällen zu empfehlen, "wenn mit Tausenden Euro Mehrbelastung zu rechnen ist."
Voraussetzung ist, dass bereits gegen die vorausgegangenen Bescheide vom Finanzamt Einsprüche geltend gemacht wurden: "Ist das nicht der Fall, sind diese bestandskräftig und nicht mehr anfechtbar."