Einspruchsflut gegen Grundsteuerbescheide: Chemnitz muss bei Mitarbeitern aufstocken

Chemnitz - Lange diskutiert, diese Woche erstmals fällig: die neu berechnete Grundsteuer. Die Chemnitzer Stadtverwaltung hatte rund 85.000 Bescheide verschickt. Doch nicht jeder Hauseigentümer will zahlen. Mittlerweile fluten Widerspruchs-Schreiben das Kassen- und Steueramt. Das Personal musste aufgestockt werden.

Neu gebaute Eigenheime wie am Bauernweg haben nach der Neuberechnung oftmals eine höhere Grundsteuer zu zahlen.  © Ralph Kunz

Rund 1800 Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide und 400 weitere Anträge von Bürgern sind innerhalb eines Monats eingegangen.

"Aktuell kommt es trotz verstärktem Personaleinsatz zu längeren Bearbeitungszeiten", teilte die Stadt Chemnitz mit. Sieben Mitarbeiter sind im Bereich Grundsteuer eingesetzt, davon zwei befristet.

"Am häufigsten werden Widersprüche damit begründet, dass beim Finanzamt bereits vor längerer Zeit gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt wurde. Es wird vorgebracht, dass über den Einspruch beim Finanzamt noch nicht entschieden wurde und somit die Grundsteuer seitens der Stadt Chemnitz unberechtigt festgesetzt wurde", so eine Stadt-Sprecherin.

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"Die meisten Steuerpflichtigen gehen davon aus, dass aufgrund des Widerspruchs keine Zahlungspflicht besteht. Das ist ein Irrtum."

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Alte Grundsteuerbescheide gelten nicht mehr. Zahlungen oder Daueraufträge sollten an den neuen Bescheid angepasst werden.  © picture alliance/dpa
Nach den Prognosen von Finanzbürgermeister Ralph Burghart (55, CDU) bleiben die Einnahmen der Stadt durch die neue Grundsteuer nahezu gleich.  © Ralph Kunz
Im Kassen und Steueramt gibt es wegen zahlreicher Widersprüche in den nächsten Wochen viel zu tun.  © Uwe Meinhold
Die Stadtverwaltung muss zusätzlich Mitarbeiter im Steueramt einsetzen.  © dpa-Bildfunk/Jan Woitas

Einspruch ohne Wirkung: Zahlen müssen Eigentümer trotzdem

Rechtsanwalt Uwe Schubert (66) ist Vorstandsmitglied beim Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und Umgebung.  © Ralph Kunz

Das bestätigt Rechtsanwalt Uwe Schubert (66), Vorstandsmitglied im Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und Umgebung: "Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Man muss trotzdem erstmal bezahlen."

Die Stadtverwaltung empfiehlt, "die umfangreichen Erläuterungen auf dem Bescheid aufmerksam und vollständig" zu lesen.

Nach Einschätzung von Uwe Schubert ist der Rechtsweg nur bei großen Fällen zu empfehlen, "wenn mit Tausenden Euro Mehrbelastung zu rechnen ist."

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Voraussetzung ist, dass bereits gegen die vorausgegangenen Bescheide vom Finanzamt Einsprüche geltend gemacht wurden: "Ist das nicht der Fall, sind diese bestandskräftig und nicht mehr anfechtbar."

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