Chemnitzer Grüne fordern Aufklärung nach rechtswidriger Abschiebung

Chemnitz - Ein Marokkaner wurde am Donnerstag aus Chemnitz abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht dies untersagt hatte. Die Chemnitzer Grünen fordern Aufklärung.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte entschieden, die Abschiebung auszusetzen. Diese Entscheidung wurde nicht an die Bundespolizei weitergeleitet.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte entschieden, die Abschiebung auszusetzen. Diese Entscheidung wurde nicht an die Bundespolizei weitergeleitet.  © Petra Hornig

"Der marokkanische Staatsangehörige M.N., der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und mit ihr Kinder hat, wurde am Donnerstag (11. Juli 2024) nach Marokko abgeschoben", teilte der sächsische Flüchtlingsrat am Donnerstag mit.

Unmittelbar vor der Abschiebung habe das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, die Abschiebung des Mannes bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen.

"Trotz hartnäckiger Anrufe von Rechtsanwältin Inga Stremlau bei den zuständigen Behörden der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen wurde die Abschiebung nicht gestoppt", hieß es weiter.

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Der Gerichtsbeschluss wurde weder von der Landesdirektion noch von der Ausländerbehörde Chemnitz an die Bundespolizei weitergeleitet, was zur Durchsetzung notwendig gewesen wäre.

Mittlerweile habe das Verwaltungsgericht Chemnitz die Rückholung des Mannes beauftragt. Wann und wie diese erfolgen soll, ist jedoch noch unklar.

Chemnitzer Grüne fassungslos über Vorgehensweise

Joseph Israel (25, l.) und Coretta Storz (37) von den Grünen sind fassungslos über die Abschiebung.
Joseph Israel (25, l.) und Coretta Storz (37) von den Grünen sind fassungslos über die Abschiebung.  © Ralph Kunz

Coretta Storz (37, Vorsitzende der Chemnitzer Bündnisgrünen) erklärte dazu in einer Pressemitteilung: "Dass die Abschiebung trotz einer klaren Gerichtsentscheidung nicht gestoppt wird, macht uns fassungslos. Die Rückholung nach Chemnitz muss zügig durchgeführt werden, sodass die Familie bald wieder vereint sein kann."

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Abschiebung vorerst auszusetzen, als auch die gerichtliche Entscheidung über die Rückholung des Mannes zeige, dass es triftige Gründe dafür gegeben hätte, die Abschiebung zum aktuellen Zeitpunkt gar nicht erst anzuordnen.

"Es ist nicht die Aufgabe der Ausländerbehörde Chemnitz, sich gegen Integration und für Rückführung zu engagieren. Die Rechte der Personen, welche von der Ausländerbehörde betreut werden, sind durch die Behördenmitarbeitenden zu wahren", so Storz weiter.

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Joseph Israel (25, Co-Vorsitzender der Chemnitzer Bündnisgrünen) ergänzt: "Wir fordern, dass genau untersucht wird, wie und wieso es zur Nicht-Weiterleitung des Gerichtsbeschlusses an die Bundespolizei gekommen ist und dass aus den Ergebnissen der Untersuchung Konsequenzen folgen."

Titelfoto: Ralph Kunz

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