85.000 Steuerbescheide auf einen Schlag: Alle Chemnitzer Grundbesitzer erhalten jetzt Post vom Rathaus

Chemnitz - Als eine der ersten Städte bundesweit hat Chemnitz die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Am Mittwoch gingen rund 85.000 Briefe aus dem Rathaus am Stück auf den Postweg. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2018), wonach Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden mussten.

Das Chemnitzer Rathaus hat an einem Tag 85.000 Grundsteuer-Bescheide verschickt.
Das Chemnitzer Rathaus hat an einem Tag 85.000 Grundsteuer-Bescheide verschickt.  © Uwe Meinhold

"Von den neuen Bescheiden haben wir noch keinen gesehen, doch wir erwarten insgesamt eine Mehrbelastung", schätzt Steffen Steinert (61), Geschäftsführer beim Chemnitzer Haus- und Grundbesitzer-Verein (HUG).

Wohngrundstücke steigen damit wohl auf den anderthalbfachen Satz, Gewerbefläche auf das Zwei- bis Vierfache.

Ein Widerspruch? Die Stadt Chemnitz hat sich nach eigenem Bekunden "für eine gerechte und im Ergebnis aufkommensneutrale Reform ausgesprochen".

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Will heißen: Manche zahlen mehr, dafür andere weniger.

Rechtsanwalt Uwe Schubert (66, r.) und Steffen Steinert (61), Geschäftsführer beim Chemnitzer Haus- und Grundbesitzer-Verein (HUG).
Rechtsanwalt Uwe Schubert (66, r.) und Steffen Steinert (61), Geschäftsführer beim Chemnitzer Haus- und Grundbesitzer-Verein (HUG).  © Ralph Kunz
Die "Tanzenden Häuser" auf dem Kaßberg: Wird es hier besonders teuer, weil die Häuser neu sind?
Die "Tanzenden Häuser" auf dem Kaßberg: Wird es hier besonders teuer, weil die Häuser neu sind?  © Ralph Kunz
2024 ist ungültig: Besitzer von Grund und Boden in Chemnitz haben am Donnerstag oder am Freitag den neuen Grundsteuer-Bescheid im Briefkasten.
2024 ist ungültig: Besitzer von Grund und Boden in Chemnitz haben am Donnerstag oder am Freitag den neuen Grundsteuer-Bescheid im Briefkasten.  © Bernd Weißbrod/dpa

Rechtsanwalt Schubert: "Für mich ist das verfassungswidrig"

Das Bewertungsgesetz regelt in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen.
Das Bewertungsgesetz regelt in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen.  © Ralph Kunz

Deswegen hatte der Stadtrat im September den sogenannten Hebesatz (Multiplikator für tatsächliche Steuerlast) von 5,8 auf 4,9 gesenkt.

Zu wenig, meint Rechtsanwalt und Experte Uwe Schubert (66): "Der Knackpunkt ist die Feststellung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt. Dort wird der Wert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Das ist reine Mathematik, in der Dinge wie Zustand oder Lage eines Hauses keinerlei Rolle spielen."

Der Grundstückswert steige daher aus nicht nachvollziehbaren Gründen. "Für mich ist das verfassungswidrig." Nach den Zahlen der Stadt wachsen die prognostizierten Einnahmen durch die Grundsteuer im Vergleich zu 2024 aber nur leicht von 38,8 auf 38,9 Millionen Euro.

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Sich jetzt gegen den Bescheid zu wehren, wird nach Einschätzung von Steuerberater Hendrik Sebastian (55) aus Kappel schwierig.

Wer den Vorbescheiden durch das Finanzamt nicht widersprochen hatte, "kann nur gegen einen Schreib- oder Rechenfehler in diesem Bescheid selbst noch vorgehen".

Titelfoto: Bildmontage: Uwe Meinhold, Ralph Kunz, Bernd Weißbrod/dpa

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