Winter-Konzept: So will Chemnitz die Straßen von Schnee und Eis befreien
Chemnitz - Bis zur kalten Jahreszeit ist es noch eine Weile hin - doch schon jetzt bereitet sich die Stadt Chemnitz auf Schnee, Eis und Glätte vor. In der vergangenen Stadtratssitzung wurde das Winterdienst-Konzept beschlossen. Das Ziel: Wichtige Straßen 24 Stunden pro Tag von Schnee und Eis zu befreien.
Wie jedes Jahr wurde im Chemnitzer Stadtrat das Winterdienst-Konzept beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich nicht viel geändert: Die Straßen wurden wie immer in die Betreuungsstufen eins bis vier eingeordnet.
Das Konzept sieht vor, dass die Straßen der Stufe eins rund um die Uhr von Schnee und Eis befreit werden.
"Dazu zählen die Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen, Fahrbahnen die durch den Linienbusverkehr des ÖPNV genutzt werden, Hauptsammel- und Haupterschließungsstraßen sowie Fahrbahnen zu Feuerwehrdepots, Krankenhäusern sowie wichtigen Versorgungsträgern und Gewerbeansiedlungen", heißt es von der Stadt.
Straßen der Stufe zwei, also unter anderem für den Fußgängerverkehr wichtige Kreuzungsbereiche/Übergänge, werden über 16 Stunden pro Tag vom Winterdienst geräumt.
Die Fahrbahnen der Betreuungsstufen drei und vier (kleinere Straßen oder sonstige öffentliche Parkplätze) werden ebenfalls von Schnee und Eis befreit, allerdings erst, wenn die ersten beiden Stufen erfolgt sind.
Wer ist für die Gehwege zuständig?
Die Straßen in Chemnitz werden ab November vom Winterdienst von Glätte und Eis befreit. Doch wie ist das mit den Gehwegen?
Für einige Fußwege ist die Stadt Chemnitz zuständig, für manche nicht. Gehwege, die im Straßenverzeichnis mit der Reinigungsklasse "W" gekennzeichnet sind, müssen durch den Eigentümer geräumt werden.
Wichtig: Der Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls beseitigt werden, heißt es. Sollte der Schneefall allerdings nach 20 Uhr fallen, haben die Eigentümer bis morgens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr Zeit.
"Zum Bestreuen der Gehwege sind Sand oder feinkörniger Splitt zu verwenden. Eine Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten", heißt es vom Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ASR).
Titelfoto: Ralph Kunz