Weil er seinem Nazi-Kumpel drei Finger abhackte: Chemnitzer Macheten-Mann muss in den Knast

Chemnitz - Das Urteil um drei abgehackte Finger während eines angeblichen Machetenangriffs im Chemnitzer Stadtpark ist gefallen.

Stanley S. (38, r.) wurde gestern zu drei Jahren Haft verurteilt.  © Harry Härtel

Der Kumpane des mutmaßlichen Opfers Alexander W. (30) muss in den Knast. Das Landgericht Chemnitz verurteilte Stanley S. (38) am heutigen Mittwoch wegen absichtlicher schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft.

S. soll seinem Bekannten am 15. August 2023 drei Finger der linken Hand mit einer Machete abgeschlagen haben. Alexander W. hatte damals die Polizei alarmiert und behauptet, er sei von Linksextremen überfallen worden.

Der szenebekannte Neonazi habe geplant, durch die Verstümmlung staatliche Hilfe zu kassieren.

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Im August 2023 sei Alexander W. (30) im Stadtpark überfallen worden. Polizisten suchten danach nach den abgetrennten Fingern.  © Harry Härtel

Zum Prozessauftakt Ende November ließ S. durch seinen Verteidiger verlauten, er konnte sich nicht zum Machetenhieb durchringen und habe das Vorhaben abgebrochen. Sein Kumpel habe sich daraufhin die Finger selbst abgetrennt. Das Gericht hielt die Aussage für unglaubwürdig. W. sagte vor Gericht nicht aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

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