Unkraut sorgt für Ärger auf Gehwegen: Das müsst Ihr beim Entfernen beachten
Chemnitz - Unkraut auf Gehwegen ist nicht nur äußerst unschön, es erschwert auch das Laufen. Vor allem ältere Personen, die mit Rollator und Co. unterwegs sind, bekommen da schon mal Probleme.
"Jetzt geht es ja noch, aber in ein paar Wochen steht das Unkraut so hoch, dass ich mit den Rädern hängen bleibe", schimpft die Chemnitzerin Brigitte Uhlig (71). Die Seniorin aus Gablenz ärgert sich jedes Jahr wieder über den unschönen Anblick auf den Gehwegen rund um ihr Wohnhaus in der Charlottenstraße. "Unser Nachbar macht da kaum was dagegen", schimpft die 71-Jährige.
Welche Pflichten haben Hausbesitzer bei der Entfernung von Wildwuchs vor ihrem Haus? "Die Reinigungspflicht auf dem Gehweg erstreckt sich jeweils entlang der Breite der Grundstücke an der erschließenden öffentlichen Straße. Sie umfasst insbesondere auch Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg oder Gehweg und Grundstück, Böschungen, Stützmauern, Baumscheiben und Ähnliches", erklärt die Stadt Chemnitz auf TAG24-Nachfrage.
Stark verunkrautete Gehwege, von denen möglicherweise Gefährdungen oder Behinderungen ausgehen, können gemeldet werden. Dann erfolgt eine Kontrolle durch den ASR.
Von Unkrautvernichtern sollte man die Finger lassen
"Dem ASR obliegt dann auch der Vollzug der Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz, er leitet dann entsprechende Maßnahmen ein", so die Stadtverwaltung. Das kann im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren für den Hausbesitzer bedeuten.
Öffentliche Gehwege werden übrigens laut Straßenreiningungssatzung mindestens im Abstand von vier Wochen gereinigt. "Für Straßen, die im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, entspricht die Reinigungshäufigkeit der Gehwegreinigung mindestens der Häufigkeit der Fahrbahnreinigung im Straßenverzeichnis."
Wer nun dem Unkraut vor seinem Haus zu Leibe rücken will, sollte aber aufpassen - nicht alles, was der Entfernung von Wildwuchs dient, ist auch erlaubt. Herbizide und Biozide, einfach gesagt Unkrautvernichter, dürfen auf versiegelten Flächen nicht angewendet werden.
Auch von Salz oder Essiglösung sollte man die Finger lassen.
Ein gutes Mittel ist Hitze, denn das Pflanzengewebe stirbt ab, wenn es auf mehr als 57 Grad erhitzt wird. Das kann man durch heißes Wasser oder heiße Luft erreichen. Beim Einsatz von Gasbrennern sollte man seine Umgebung gut im Auge behalten, denn durch die Geräte ist es schon öfter zu Bränden gekommen.
Am sichersten, aber auch am mühevollsten, ist immer noch die händische Entfernung, zum Beispiel mithilfe von Fugenkratzern.
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