Das müsst Ihr bei der Reinigung der Chemnitzer Gehwege beachten
Chemnitz - Es ist ein Streitpunkt in vielen Wohngebieten: Wer macht den Gehweg sauber, wie viel muss davon gereinigt werden und was ist bei Hilfsmitteln erlaubt? Der Chemnitzer Abfallentsorger ASR klärt nun dazu auf.
Etwa 90 Prozent der Chemnitzer Gehwege müssen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke selbst gereinigt werden. Das ist auch so in der Straßenreinigungssatzung der Stadt festgelegt.
Dabei muss der gesamte Fußweg entlang der Grundstücksgrenze gereinigt werden. Wenn Grundstücke hintereinanderliegen, wird jährlich gewechselt.
Als Gehwege gelten auch Flächen entlang der Fahrbahn bis 1,5 Meter, wenn es an der betreffenden Straße keinen Fußweg gibt; Geh- und Radwege ohne Trennlinie; Flächen, die sowohl Parken erlauben als auch als Fußweg genutzt werden; und Haltestellen im Gehwegbereich (außerhalb der Unterstände).
Ebenfalls in die Reinigungspflicht fallen Fußgängerzonen, Fahrbahnen und selbstständige Geh- und Radwege, diese sind bis zur Mitte zu reinigen.
Trennstreifen, unbefestigte Randstreifen, Böschungen, Stützmauern und ähnliches müssen ebenfalls vom Grundstückseigentümer selber sauber gehalten werden.
Unkrautvernichter für Reinigung verboten
Von den Fußwegen müssen unter anderem Schmutz, Glas, Laub und andere Verunreinigungen entfernt werden. Der Unrat muss vom Eigentümer selbst entsorgt werden.
Was nicht erlaubt ist, ist Laub und Co. zum Nachbarn zu kehren oder auf die Straße. Auch Wildwuchs, wenn er nicht auf Flächen des Straßenbegleitgrüns wächst, muss ebenfalls vom Grundstückseigentümer entfernt werden. Dabei ist es allerdings verboten, Biozide oder Herbizide zu verwenden.
Der ASR selbst wird übrigens hauptsächlich in der Chemnitzer Innenstadt tätig. Welche Gehwege in die Zuständigkeit des Entsorgers fallen, ist ebenfalls in der Straßenreinigungssatzung festgelegt.
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