OVG-Entscheidung im Abschiebe-Skandal: Wird der Marokkaner zurückgeholt?

Bautzen/Chemnitz - Das Drama um die Abschiebung des Marokkaners Mehdi N. (34) vor knapp einer Woche hat jetzt eine überraschende Wendung genommen.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Fall des abgeschobenen Marokkaners Mehdi N. (34) entschieden: keine Rückholung.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Fall des abgeschobenen Marokkaners Mehdi N. (34) entschieden: keine Rückholung.  © dpa/Arno Burgi

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat in letzter Instanz entschieden, dass der Mann nun doch nicht nach Chemnitz zurückgeholt werden muss.

Damit wurden zwei anderslautende Beschlüsse des Chemnitzer Verwaltungsgerichts kassiert, wonach die Abschiebung ausgesetzt werden beziehungsweise die Landesdirektion ihn zurückholen müsse.

Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass der Mann als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig sei. Dass er mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet sei, ändere daran nichts. Laut Sächsischem Flüchtlingsrat hat er mit der Frau auch ein Kind. Jedoch habe er eine Vater-Kind-Beziehung "nicht glaubhaft gemacht", so die Richter.

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Würde der Mann zurückgeholt, müsste er wegen des fehlenden Aufenthaltsrechts sofort wieder ausreisen.

Osman Oğuz (34, Foto) vom Sächsischen Flüchtlingsrat hatte den Fall Mehdi N. (34) Ende vergangener Woche öffentlich gemacht.
Osman Oğuz (34, Foto) vom Sächsischen Flüchtlingsrat hatte den Fall Mehdi N. (34) Ende vergangener Woche öffentlich gemacht.  © privat

Für einen Sturm der Entrüstung hatte zuvor das Handeln von Chemnitzer Ausländerbehörde und Landesdirektion gesorgt, die den verfügten Abschiebe-Stopp nicht an die Bundespolizei weitergeleitet hatten, die deswegen den Vorgang fortsetzte. Bei der Landesdirektion läuft deswegen eine interne Prüfung.

Die Richter forderten die Behörden allerdings auf, Mehdi N. über ein Visum eine Wiedereinreise zu ermöglichen.

Titelfoto: dpa/Arno Burgi

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