Chemnitz - In der Nacht zum Sonntag riss ein Alarm einige Anwohner in Chemnitz-Reichenbrand aus dem Schlaf. Wieso die Sirene ertönte, ist allerdings noch unklar.
Die Warnsirene ertönte mehrmals und anschließend kam eine Durchsage, dass es sich um einen Probealarm handeln soll.
TAG24 erreichten einige Leser-Anfragen, was es mit dem nächtlichen Alarm auf sich hatte. Denn normalerweise sind diese Tests auf Funktionstüchtigkeit der Sirenen in der Stadt an jedem ersten Samstag im Monat um 11 Uhr geplant.
Um aufzuklären, was in jener Nacht los war, haben Techniker der Feuerwehr Protokolle der Sirenenanlagen im Bereich Reichenbrand vor Ort elektronisch ausgelesen.
"Nach dem Auslesen der Systemmeldungen der Sirenen kann nun bestätigt werden, dass die Sirene auf der Grundschule Reichenbrand tatsächlich am 23. Februar 2025 um 2:51 Uhr mit der Warntag-Funktion (Probealarm) gelaufen ist. Wie es dazu kam, wird noch mit dem Hersteller aufgeklärt", heißt es auf TAG24-Anfrage aus dem Rathaus.
Weitere Sirenen in Chemnitz waren davon nicht betroffen.
"Derzeit kann eine mutwillige Auslösung nicht ausgeschlossen werden", so die Stadt weiter.
Ähnliche Vorfälle im Vogtland
Im Vogtlandkreis kam es im August des vergangenen Jahres zu ähnlichen Ereignissen. Im Raum Reichenbach lösten ebenfalls plötzlich elektronische Sirenen aus. Eine Durchsage wies auf Gefahren im Trinkwasser hin. Laut Landratsamt Vogtlandkreis handelte es sich dabei um einen Fehlalarm. Das Trinkwasser in Reichenbach war nicht verunreinigt, es bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr.
"Nach Rücksprachen mit der Wartungsfirma und zeitnah vorgenommenen Updates kann ein technischer Defekt weitestgehend ausgeschlossen werden. Vielmehr erhärtet sich aktuell der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in das Sirenennetz, damit auch in die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Dritte", hieß es in einer Mitteilung weiter.
Der Landkreis erstatte Anzeige gegen Unbekannt. Der Missbrauch von Notrufen und die Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein solcher Eingriff in die Sicherheitsinfrastruktur zu Verunsicherung, Angst oder sogar Panik bei der Bevölkerung führen kann.