Nach tödlicher Messerattacke in Chemnitz: Täter kommt vorzeitig frei
Chemnitz - Im August 2018 stach Alaa S. (29) zusammen mit einem weiteren Mann den Deutsch-Kubaner Daniel H. (35†) in Chemnitz nieder. Daniel H. starb bei der brutalen Messer-Attacke. Der 29-jährige Messerstecher wurde daraufhin zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Doch nun darf der Syrer den Knast vorzeitig verlassen.
Wie der MDR auf Berufung der Staatsanwaltschaft Chemnitz mitteilt, liege bei dem 29-Jährigen eine positive Sozialprognose vor. Dazu kommt ein eintragungsfreier Vorstrafenregister, berichtet die "Freie Presse". Zudem soll sich der 29-Jährige während der Haft gut verhalten haben.
In einem solchen Fall ermöglicht das Strafgesetzbuch die sogenannte "Zweidrittelstrafe". Bedeutet: Ein Gefangener kann schon vorzeitig aus dem Knast, wenn zwei Drittel der Strafe verbüßt sind.
Dieser Fall ist nun bei Alaa S. eingetreten. Allerdings sei die vorzeitige Entlassung mit Auflagen verbunden. So müsse sich der Syrer regelmäßig melden, auch sei die Entlassung mit einer Bewährungshilfe verbunden.
Ob der 29-Jährige den Knast bereits verlassen hat, ist derzeit nicht bekannt.
Chemnitzer Messerstecher 2019 zu 9,5 Jahren Haft verurteilt
Im August 2019 fiel am Landgericht Chemnitz das Urteil gegen den Messerstecher: 9,5 Jahre Knast wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Zwar ging S. 2020 in Berufung, doch das Gericht bestätigte das vorherige Urteil.
Immer wieder beteuerte der heute 29-Jährige vor Gericht seine Unschuld. Doch die Beweislage spreche ganz klar gegen den Angeklagten, hieß es damals.
Durch die brutale Messer-Attacke kam es 2018 zu Neonazi-Ausschreitungen in Chemnitz. Hässliche Bilder aus Sachsens drittgrößter Stadt gingen um die Welt. Neonazis und Fußball-Hooligans demonstrierten Seite an Seite mit zuvor unauffälligen Bürgern.
Übrigens: Der mutmaßliche Mittäter des Messer-Angriffs 2018, Farhad Ramazan Ahmad (28), ist weiterhin auf der Flucht. Das Bundeskriminalamt sucht noch immer nach dem 28-jährigen Iraker. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor.
Titelfoto: Sven Gleisberg, xcitepress/ce