Nach Notruf-Panne in Sachsen: Staatsanwaltschaft behält Fall im Blick
Chemnitz - Nachdem ein Mitarbeiter der Integrierten Regionalleitstelle Chemnitz vor ein paar Tagen die Feuerwehr zu einem Brandeinsatz zunächst nach Claußnitz und nicht nach Clausnitz geschickt hatte, hat sich die Justiz zum Fall geäußert.

Rolf Bach (49) von der Chemnitzer Staatsanwaltschaft sieht auf TAG24-Anfrage zunächst keinen Anfangsverdacht für eine Straftat.
Allerdings: "Gleichwohl habe ich angeordnet, dass die Notrufaufzeichnungen im Verfahren gegen unbekannt wegen des Brandes zu sichern sind", so der Jurist.
Dass der verspätete Alarm am 30. März für den Tod der beiden Rentner (84, 86) im Ortsteil Clausnitz (Rechenberg-Bienenmühle) verantwortlich ist, konnte am Montag nicht bestätigt werden.
Sollten jedoch weitere Ermittlungen zeigen, dass durch die Verspätung eine Rettung verhindert wurde, würde ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden.
Währenddessen wird der Vorfall in der Regionalleitstelle weiterhin geprüft. Trotz einer umfangreichen Ausbildung für künftige Disponenten räumte die Stadtverwaltung Chemnitz am Montag ein.
"Gleichwohl bleiben Namensgleichnisse, zum Beispiel bei Adressdaten, geschilderten Ereignissen, Krankheitsbildern u.a., innerhalb eines Notrufgesprächs eine Herausforderung", so das Rathaus.
Titelfoto: Maik Börner