Mehrere Fälle von Keuchhusten in Chemnitzer Kitas und Schulen aufgetreten
Chemnitz - Das Gesundheitsamt warnt: In den vergangenen drei Wochen sind in acht Kitas und Schulen in Chemnitz mehrere Fälle von Keuchhusten aufgetreten.
Das Amt für Gesundheit
und Prävention möchte aufgrund dessen besonders Eltern sensibilisieren, ihren Impfschutz und den ihrer Kinder zu überprüfen.
"Bei Jugendlichen und Erwachsenen verläuft Keuchhusten oft mit langanhaltendem Husten, jedoch ohne die typischen Hustenanfälle. Dieser untypische Verlauf macht es schwer, Keuchhusten zu erkennen. Entsprechend hoch ist die Ansteckungsgefahr, die von den unerkannten Erkrankten ausgeht", sagt Amtsärztin Dr. Hildegard Geisler.
Besonders gefährdet sind dabei Kinder im ersten Lebensjahr sowie ältere Menschen. Mögliche Komplikationen sind unter anderem Lungenentzündungen oder Mittelohrentzündungen. Weniger häufig, aber besonders gefürchtet ist eine mögliche Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel. Dieser kann bei den Hustenanfällen durch Atemaussetzer entstehen.
Wird der Keuchhusten frühzeitig erkannt, ist eine Behandlung mit Antibiotika möglich. Ohne Behandlung müssen betroffene Personen für 21 Tage zu Hause bleiben.
Keuchhusten zählt zu den Krankheiten, die nach Infektionsschutzgesetz gemeldet werden müssen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zählte das Gesundheitsamt in Chemnitz mit 33 Meldungen mehr Fälle als im vergangenen Jahr (24).
Auch geimpfte Personen können den Erreger weitergeben
Die Impfung gegen Keuchhusten wird von der STIKO und SIKO empfohlen. Je nachdem, welcher Impfstoff verwendet wird, sind drei bis vier Impfungen zwischen zwei und elf Monaten vorgesehen. Eine Auffrischung ist im Vorschulalter und mit neun bis zwölf Jahren erforderlich. Erwachsene erneuern ihren Impfschutz alle zehn Jahre mit der kombinierten Impfung gegen Keuchhusten,
Diphtherie, Tetanus und ggf. Poliomyelitis.
Schwangeren wird eine Impfung im dritten Schwangerschaftsdrittel empfohlen, damit das Risiko für Babys gesenkt wird (sogenannter Nestschutz).
Doch auch geimpfte Kontaktpersonen können vorübergehend mit den Erregern infiziert sein und damit eine Infektionsquelle für dritte Personen
darstellen. Deswegen empfiehlt das Gesundheitsamt auch geimpften Kontaktpersonen eine Chemoprophylaxe (vorbeugende Verabreichung eines Antibiotikums).
Eine Testung auf Keuchhusten ist mit einem Nasen-Rachenabstrich möglich.
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