Chemnitz - Der Pfändungstermin gegen einen Elfjährigen verlief am Dienstag anders als erwartet. Das Jobcenter Chemnitz wollte zu viel gezahltes Bürgergeld eintreiben und hatte das Hauptzollamt Erfurt mit der Vollstreckung beauftragt.
"Der Zollmitarbeiter klingelte wie angekündigt 11 Uhr bei uns", sagt Mutter Mandy Jantzen (51). "Er hat aber keine Räume durchsucht und auch nichts beschlagnahmt, sondern nur einen Brief für unsere Anwältin abgegeben, der mit der Pfändung gegen unseren jüngsten Sohn nichts zu tun hat."
Außerdem solle die Familie einen Beleg an den Zoll schicken, in dem das Jobcenter bestätigt, dass Überzahlungen an die Eltern bereits verrechnet wurden. "Ich bin erstmal erleichtert, dass es keine Durchsuchung des Kinderzimmers gab", sagt die Mutter.
In der schriftlichen Ankündigung des Vollstreckungstermins war noch von einer richterlichen Durchsuchungsanordnung die Rede gewesen.
Warum am Dienstag von einer Pfändung abgesehen wurde und wie mit dem Fall jetzt umgegangen werden soll, dazu konnte das Jobcenter keine Auskunft geben.
Allgemein erklärte die Arbeitsagentur: "Kommt es zu einer Überzahlung von Bürgergeld gegenüber einem minderjährigen Kind, so ist das Kind grundsätzlich Schuldner der daraus entstehenden Erstattungsforderung. Die Forderung wird gegenüber den Eltern als gesetzliche Vertreter bekannt gegeben."