Ist der Grünpfeil in Chemnitz ein Auslaufmodell?

Chemnitz - Die DDR ist seit mehr als drei Jahrzehnten Geschichte, der Grünpfeil an Ampeln ist immer noch auf den Chemnitzer Straßen zu sehen. Doch die Erlaubnis auf Blech zum Abbiegen bei Rot ist seit Jahren umstritten. Ist der Grünpfeil in Chemnitz ein Auslaufmodell?

Michael Theiss (44, CDU) ist seit Sommer neu im Stadtrat.  © Kristin Schmidt

"Subjektiv betrachtet schon", meint Neu-Stadtrat Michael Theiss (44, CDU).

"Wenn man in der Stadt unterwegs ist, denkt man immer öfter: War hier nicht mal einer?"

Gespräche mit Bewohnern von Kaßberg, Rottluff und Altendorf hätten dies bestätigt.

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Auf TAG24-Anfrage hat das Rathaus jetzt aktuelle Zahlen vorgelegt.

Demnach wurden in den letzten 15 Jahren 15 Grünpfeile abgebaut, zuletzt verschwanden an der Kreuzung Weststraße/Reichsstraße zwei Grünpfeile.

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Beim Rechtsabbiegen am Grünpfeil müssen Autofahrer nach StVO zum Stehen kommen.  © Kristin Schmidt
In Chemnitz gibt es nach Rathaus-Angaben etwa 130 Ampeln mit Grünpfeilen.  © Kristin Schmidt

Abbau an Unfallschwerpunkten

Frank Schubert, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat seine Kanzlei auf der Weststraße. Auf der Ulmenstraße ganz in der Nähe gibt es noch einen Grünpfeil.  © Kristin Schmidt

Aber warum? "Für Knotenpunkt-Zufahrten mit Grünpfeil wird das Unfallgeschehen regelmäßig ausgewertet", schreibt die Stadt.

Bei der Entstehung von Unfallschwerpunkten ist der Abbau des Zeichens erforderlich. Ebenso werden Schulwege regelmäßig überprüft.

Unklar ist, ob Autofahrer die StVO zu wenig ernst nehmen. An Ampeln mit einem Blech-Grünpfeil neben dem roten Ampellicht dürfen Autofahrer nur dann rechts abbiegen, wenn sie vorher anhalten.

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Frank Schubert, Chemnitzer Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt: "Viele wissen das gar nicht. Drei Sekunden Stopp sind die Richtgröße, in denen man sich einen Überblick über das Verkehrsgeschehen verschaffen soll. Bei einem Verstoß kann es sogar im Extremfall zwei Punkte in Flensburg geben."

Die Polizei führt nach eigener Aussage keine Statistik zu Grünpfeil-Verstößen, ahndet diese jedoch konsequent: "Da der Verstoß bußgeldbewährt ist, gibt es keinen Ermessensspielraum."

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