Freiheit oder Psychiatrie: Ehemann tötete Frau, ist aber schuldunfähig
Chemnitz - Alexander W. (65) tötete im März 2022 in der gemeinsamen Flöhaer Wohnung seine Ehefrau (67). Im ersten Verfahren wurde der Ex-Kraftfahrer dennoch freigesprochen. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) kassiert. Am Landgericht Chemnitz läuft seit Montag die Neuauflage des Falles.
Darum ging es: Der in Kasachstan geborene Alexander W. erstickte am 21. März 2022 seine Frau in deren Schlafzimmer mit einem Kopfkissen.
Nach der Tat rief er den Notarzt an mit den Worten: "Ich hab meine Frau getötet." Noch am selben Abend wurde W. festgenommen.
Beim ersten Prozess kam heraus, dass beim Angeklagten eine "Depression mit anklingenden psychotischen Symptomen" festgestellt wurde, so ein Auszug des damaligen Urteils.
Dies führte dazu, dass Alexander W. als schuldunfähig eingestuft wurde.
Bleibt Alexander W. auf freiem Fuß?
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beantragten damals einen Freispruch, dem auch stattgegeben wurde.
Allerdings band die Anklage in ihrem Plädoyer den Freispruch an die Bedingung, dass Alexander W. dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.
Dem kam das Landgericht damals nicht nach - W. verließ den Saal als freier Mann. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Mit Erfolg: Das BGH kassierte das Urteil und gab es an das Landgericht zurück. Nun muss die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Kay-Uwe Sander (57) über den Verbleib des Angeklagten entscheiden.
Beim zweiten Prozessstart am Montag wurden eine Reihe von Ärzten gehört, die zum Gesundheitszustand des Angeklagten befragt wurden.
Für den Prozess sind noch vier Verhandlungstage angesetzt.
Titelfoto: Bildmontage: haertelpress / Harry Härtel