Bis zu 50.000 Euro Strafe: Chemnitz verbietet Wasserentnahme
Chemnitz - Die anhaltende Trockenheit zwingt die Stadt Chemnitz zu einem Verbot: Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist ab sofort untersagt.
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, gilt die Allgemeinverfügung für die Entnahme durch Pumpen oder Leitungen/Schläuchen.
"Dies gilt bis einschließlich 30. September 2023. Das als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig", erklärte ein Stadtsprecher.
Wegen der aktuellen Trockenheit sind die Wasserstände in den Chemnitzer Gewässern sehr niedrig, was wasserabhängige Pflanzen und Tiere gefährdet.
"Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer. Es wachsen vermehrt Algen. Fische und Kleinstlebewesen sterben", so die Stadtverwaltung.
Abpumpen und Ableiten von Wasser verschärfen die Situation noch. Regenschauer oder Gewitter, wie es sie in den vergangenen Tagen gab, bringen dagegen kaum eine Entspannung. An vielen Stellen, an denen Wasser abgepumpt wird, wurden oft unerlaubte Staustellen oder Pumpensümpfe errichtet, um das Wasser zu sammeln.
Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt, kann das ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Auch im Vogtlandkreis wurde die Wasserentnahme aus den Gewässern bereits verboten.
Titelfoto: haertelpress / Harry Härtel