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Betreuung von Krippenkindern: Neuregelung entlastet Eltern in Chemnitz
Chemnitz - Nach der jüngsten Anhebung der Kita-Gebühren in Chemnitz muss das Rathaus jetzt auch die Elternbeitrags-Satzung anpassen. Dieses städtische "Gesetz" regelt die Zahlungsgrundlagen.
Durch die Änderung müssen Eltern künftig nicht mehr begründen, wenn ihre Kinder (bis drei Jahre) länger als die als Regelzeit festgelegten siebeneinhalb Stunden in die Krippe gehen.
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte 2023 entschieden, dass allein Bedarf und Wohl von Kindern und Eltern maßgeblich sind.
Nunmehr könnten Eltern ohne Begründung eine tägliche Krippenbetreuung von bis zu elf Stunden beantragen. Nächste Woche muss der Stadtrat formal noch zustimmen.
Titelfoto: Christoph Soeder/dpa