Geschäfte dürfen öffnen, Sport wieder erlaubt: Diese Lockerungen gelten in Chemnitz

Chemnitz - Die Stadt Chemnitz hat eine neue Allgemeinverfügung im Kampf gegen die Corona-Pandemie erlassen. Es geht einige Schritte in Richtung Normalität. Der Lockdown wird gelockert.

Auch beim Sport wird gelockert: Training auf Außensportanlagen ist wieder erlaubt.
Auch beim Sport wird gelockert: Training auf Außensportanlagen ist wieder erlaubt.  © 123RF / Sergey Nazarov

Mit der neuen Allgemeinverfügung erlaubt die Stadt das Öffnen von bisher geschlossenen Geschäften im Groß- und Einzelhandel sowie körpernahe Dienstleistungen - mit Einschränkungen.

"Für Geschäfte gilt dabei die Beschränkung für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und Dokumentation der Kontaktnachverfolgung. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt", teilt die Stadtverwaltung dazu am Sonntag mit.

Auch im Sportbereich gibt es Lockerungen: Alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren darf auf Außensportanlagen trainiert werden.

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Ab Montag sollen mobile Imbisse und Alkohol in der Öffentlichkeit wieder erlaubt sein (TAG24 berichtete), wie Oberbürgermeister Sven Schulze (49, SPD) am Freitag verkündete: "Wir sind trotz der Mutationen vorsichtig optimistisch."

Botanischer Garten, Tierpark, Wildgatter und Museen dürfen wieder öffnen

Ab dem 15. März dürfen auch Freizeiteinrichtungen wie der Tierpark wieder öffnen.
Ab dem 15. März dürfen auch Freizeiteinrichtungen wie der Tierpark wieder öffnen.  © Uwe Meinhold

Ab dem 15. März können auch der Botanische Garten, der Tierpark und das Wildgatter wieder öffnen, jeweils mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung. Das Gleiche gilt auch für Museen, Galerien und Gedenkstätten.

An Musikschulen wird der Einzelunterricht zugelassen.

Allerdings sollte man sich nicht zu früh freuen. Wenn die Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 im Freistaat oder in der Stadt Chemnitz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, werden die Lockerungen erneut aufgehoben.

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Mitte Februar gab es bereits die ersten Corona-Lockerungen für Chemnitz. Damals wurde unter anderem die nächtliche Ausgangssperre gestrichen (TAG24 berichtete).

>>>>Hier könnt Ihr die komplette Allgemeinverfügung nachlesen.

Titelfoto: 123RF / Sergey Nazarov

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