Verfolgungsjagd durch Chemnitz: Ford-Fahrer mit Drogen und Waffen unterwegs

Chemnitz - Eine Verfolgungsjagd durch Chemnitz endete für einen Ford-Fahrer am Mittwochnachmittag mit mehreren Anzeigen.

Die Polizei stellte unter anderem zwei Messer bei dem Ford-Fahrer sicher. (Symbolbild)  © 123RF/bartusp

Der Ukrainer fiel der Polizei gegen 16.40 Uhr auf der Lessingstraße auf. Doch anstatt anzuhalten, ignorierte der Fahrer die Anhaltesignale der Beamten und gab stattdessen Gas.

Die Polizei verfolgte den Raser über die Hainstraße in Richtung Philippstraße, wo er ein vorausfahrendes Auto überholte.

Anschließend ging die Fahrt über die Reinhardstraße, den Lessingplatz, die Uhlandstraße, die Gießerstraße, die Markusstraße auf den Theodor-Körner-Platz weiter in die Martinstraße.

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Letztlich befuhr der 46-Jährige die Fußgängerzone in der Sonnenstraße, wo sich mehrere Personen nur durch Sprünge zur Seite in Sicherheit bringen und eine Kollision mit dem Auto vermeiden konnten.

Dort verließ der Fahrer den Ford und flüchtete zu Fuß in Richtung Jakobstraße, wo die Einsatzkräfte den Flüchtigen schließlich schnappen konnten.

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Drogen, Messer, Reizstoffsprühgerät und Winkelschleifer im Auto

In der Fußgängerzone in der Sonnenstraße setzte der 46-Jährige seine Flucht zu Fuß fort. (Archivbild)  © Sven Gleisberg

Der Grund für seine Flucht kam schnell ans Licht: Der Ukrainer war nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins.

Zudem reagierte ein mit dem 46-Jährigen durchgeführter Drogenvortest positiv auf Amphetamine.

In dem Ford fanden die Beamten außerdem eine geringe Menge Crystal, zwei griffbereite Messer, ein illegales Reizstoffsprühgerät sowie einen Winkelschleifer. Dieser stammte laut Polizeiangaben mutmaßlich aus einem Diebstahlsdelikt.

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Die Polizei stellte alle Gegenstände sicher. Zudem ordnete ein zuständiger Eilrichter die Einziehung des Ford an, woraufhin das Auto abgeschleppt wurde.

Für den ukrainischen Tatverdächtigen folgte eine Blutentnahme.

Des Weiteren muss sich der 46-Jährige nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotener Kraftfahrzeugrennen sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz verantworten.

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