Bekannten mit Auto überfahren: So lang muss 33-Jähriger hinter Gitter
Chemnitz - 10 Jahre Haft! Das Urteil gegen Robert G. (33) ist gefallen. Der Mann wurde am Mittwoch wegen Totschlags verurteilt.
Hintergrund ist der grausame Tod des Chemnitzer Familienvaters Rico S. († 38).
Bis zu 70 Zuschauer waren am Mittwoch anwesend, teilweise sicherten zehn Wachtmeister die Verhandlung. Denn der Vorwurf war brutal, für Freunde und Familie unerträglich qualvoll: Der Verurteilte soll sein Opfer Anfang April 2017 auf einem Feld bei Breitenau zwei Mal überfahren haben (TAG24 berichtete).
Rico S. starb auf dem Feld, Robert G. flüchtete in seinem Peugeot. 67 Zeugen und acht Sachverständige sagten seit Anfang des Jahres aus.
Richterin Simone Herberger (55) begründete das Urteil sehr emotional: "Wir gehen von einer Allein-Täterschaft aus, er muss die Verantwortung allein übernehmen. Der Angeklagte ist ein Meister des Betrugs. Selbst die Mutter seiner zwei Söhne und die Ex-Freundin sollten ihm Alibis geben."
Robert G. nahm den Urteilsspruch regungslos auf. Der Vater des Toten, Jürgen S., war unzufrieden: "Ich hätte mir gewünscht, er hätte ausgesagt. Damit wir Gewissheit gehabt hätten, was dort auf dem Feld passiert ist. Der Mann kommt wieder frei, unser Sohn kommt aber nie mehr zurück."
Der wegen Betrugs vorbestrafte Robert G. hatte den Chemnitzer in eine Falle gelockt. Wochenlang versprach er ihm, einen Mercedes AMG C64 für 20.000 Euro zu besorgen, dazu einen Zweitwagen für rund 15.000 Euro.
Das Geld wurde gezahlt - die Autos sah Rico S. aber nie. Am Tatabend kam es dann schließlich zum Streit auf dem Feld. Als Rico S. flüchten wollte, raste Robert G. auf das Opfer zu. Der Familienvater wurde durch die Luft geschleudert, kurz darauf ein zweites Mal überfahren - diese Spuren konnten die Gutachter zweifelsfrei feststellen. Staatsanwalt Stephan Butzkies (50) hatte in seinem Plädoyer elf Jahre Haft gefordert und geschimpft: "Dieser Mann hat uns schon als Zeuge im Ermittlungsverfahren belogen."
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Noch kurz vor der Urteilsverkündung hatte sie einen Beweisantrag eingereicht, am vorletzten Verhandlungstag wurden elf Anträge der Rechtsanwälte abgelehnt. Auch ein geforderter, weiterer Vor-Ort-Termin wurde abgelehnt. Richterin Herberger: "Wir hatten selten so eine gute Spurenlage."
Gegen das Urteil kann Robert G. noch Revision einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Harry Härtel/Haertelpress