Macheten-Märchen in Chemnitz entlarvt: Mutmaßlicher Neonazi muss zahlen

Von Andreas Hummel

Chemnitz - Für den erfundenen Machetenangriff im Sommer 2023 in Chemnitz muss ein mutmaßlich Rechtsextremer 4500 Euro Strafe zahlen. Gegen Alexander W. (30) sei Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchter Strafvereitelung erlassen worden, informierte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf dpa-Anfrage. Der Mann habe dies akzeptiert, sodass die Entscheidung inzwischen rechtskräftig sei.

Alexander W. (30) täuschte eine brutale Attacke vor und ließ sich verstümmeln. Dafür muss er nun Strafe zahlen.  © Haertelpress

Der mehrfach vorbestrafte Mann war aus Nordrhein-Westfalen nach Chemnitz gezogen. Dort hatte sich der damals 29-Jährige im August 2023 mit einer verstümmelten Hand bei der Polizei gemeldet.

Das vermeintliche Opfer gab bei der Polizei an, es sei aus der Neonazi-Szene und von Linksextremen in einem Park mit einer Machete attackiert worden.

Ihm seien mehrere Finger abgeschlagen worden. Auch im Telegram-Kanal der rechtsextremen Freien Sachsen wurde diese Geschichte verbreitet samt Foto aus der Klinik.

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Weil zunächst der Verdacht einer politisch motivierten Straftat im Raum stand, hatte die Soko LinX die Ermittlungen übernommen. Doch die Ermittler stießen auf Widersprüche, die abgetrennten Finger fanden sie in einem Glascontainer.

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Urteil inzwischen rechtskräftig

Die Polizei suchte tagelang nach den abgehackten Fingern.  © Haertelpress

Den Ermittlungen zufolge gab es keinen Angriff von Linksextremen. Stattdessen hatte das vermeintliche Opfer mit einem Komplizen vereinbart, ihm die linke Hand abzuschlagen, damit er infolge einer Behinderung staatliche Leistungen kassieren kann. Doch erwischte der Helfer nicht die ganze Hand, sondern nur drei Finger.

Komplize Stanley S. (38) war im Dezember vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig, da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, erklärte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

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In dem Prozess war das vermeintliche Opfer als Zeuge geladen, hatte aber die Aussage verweigert. Damals war in dem Fall noch gegen ihn ermittelt worden.

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