Wo in Chemnitz weiterhin 3G Pflicht ist und wo nicht
Chemnitz - Mit einem bundesweiten Paukenschlag wurden 3G-Regeln für Bus, Bahn und Arbeitsplatz im November eingeführt - und vorigen Sonntag mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben. Oder doch nicht?
Im VMS-Kundenzentrum häufen sich die Anfragen von Fahrgästen, die wissen wollen, ob auch die 3G-Pflicht wegen Übergangsfristen bis April verlängert wurde.
VMS-Sprecher Falk Ester stellt klar: "Die Testpflicht für Busse und Bahnen ist aufgehoben."
Weil selbst die Verkehrsunternehmen in Sachsen unterschiedlicher Auffassung waren, hatte der Verband extra eine Anfrage an das sächsische Wirtschaftsministerium gerichtet.
Auch am Arbeitsplatz ist die 3G-Regel in vielen Chemnitzer Unternehmen weggefallen, beispielsweise im VW-Motorenwerk.
VW-Sprecher Carsten Krebs (50): "Volkswagen Sachsen empfiehlt allen Beschäftigten regelmäßige Selbsttests, die zweimal pro Woche zur Verfügung gestellt werden."
Chemnitzer Stadtverwaltung: Dreimal pro Woche Testpflicht
Auch im Arbeitsamt Chemnitz gibt es die Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter nicht mehr.
Anders bei der Stadtverwaltung. Hier sind für einige Mitarbeiter dreimal pro Woche Tests weiter Pflicht: "Wenn der Abstand nicht gewährleistet ist, sind von Ungeimpften und Nicht-Genesenen negative Testnachweise zu erbringen, zum Beispiel bei der Feuerwehr, dem gemeindlichen Vollzugsdienst, in Bädern, Kitas und bei der Feuerwehr. Tests werden kostenfrei zur Verfügung gestellt", sagt Stadtsprecher Matthias Nowak (53).
Die CVAG hat die Testpflicht angesichts des steigenden Krankenstandes sogar ausgeweitet: "In Absprache mit dem Betriebsrat wurde die 3G-Regelung bis Ende März verlängert. Auch für Geimpfte sind zwei Tests pro Woche obligatorisch", so Sprecherin Juliane Kirste (37).
Unproblematisch sind hauseigene Testverpflichtungen nicht. Der Anwalt für Arbeitsrecht, Thomas Beneking (54), erklärt dazu: "Die gesetzliche Grundlage für eine Testpflicht ist bis auf wenige Ausnahmen entfallen. Wenn ein Arbeitgeber das per Hausrecht trotzdem verlangt, ändern sich die Konsequenzen. Verweigert der Arbeitnehmer den Test, kann er nicht mehr gekündigt werden und muss bei einem Betretungsverbot auch weiterhin bezahlt werden."
Nicht mehr vermittelbar
Kommentar von Mandy Schneider
Corona-Regeln bergen Fallstricke, seit es sie gibt. Jetzt wird das Chaos mit dem Auslaufen der pandemischen Lage noch schlimmer. In der Zwickmühle zwischen steigenden Krankenständen und jüngsten Gesetzesänderungen basteln sich Arbeitgeber ihre eigenen Regeln - und drohen dabei arbeitsrechtlich ins Leere zu laufen.
Wir erinnern uns: Lange Zeit war das Abfragen von sensiblen Gesundheitsdaten für Arbeitgeber tabu. Dieses wurde - vorübergehend - mit der vom Bund verfügten 3G-Regel am Arbeitsplatz ausgehebelt. Seit der Omikronwelle ist das Argument über die Pandemie der Ungeimpften weitgehend obsolet - und mit ihm die Begründung für eine Unterscheidung zwischen Mitarbeitern mit und ohne Impfung. Wer Infektionsketten aufdecken will, muss alle testen. Wohl auch vor diesem Hintergrund hat der Bund die 3G-Regel für Arbeitnehmer abgeschafft.
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes grenzt die Befugnis von Arbeitgebern zur Erhebung personenbezogener Daten ausdrücklich wieder ein. Weil aber inzwischen niemand mehr durchzublicken scheint, kommt es zu Verwerfungen, wie dieser: Eine Bundesbehörde wie das Arbeitsamt verzichtet auf 3G, eine kommunale Verwaltung hält daran weitgehend fest. Das ist einem normalen Bürger nicht mehr vermittelbar.
Titelfoto: Uwe Meinhold, Maik Börner, Ralph Kunz