Chemnitz: So entsorgt Ihr Gartenabfälle und Co. richtig
Chemnitz - Hausbesitzer und Laubenpieper sind schon seit Wochen dabei, ihre Gärten schick für den Sommer zu machen. Dabei fällt auch jede Menge Abfall an. Aber wohin damit, wenn man keinen oder nur einen kleinen Komposthaufen im Garten hat?

Generell können alle Bioabfälle über die Biotonne entsorgt werden, die einmal in der Woche vom Chemnitzer Abfallentsorger ASR geleert wird.
"Die Chemnitzer Bioabfälle werden auf den umliegenden Kompostierungsanlagen verwertet. In den Kompostmieten der Anlagen werden Temperaturen von über 70 °C erreicht, die Krankheitserreger sowie Samen abtöten und den Kompost ausreichend hygienisieren können", heißt es auf der Seite des ASR.
Das könnt Ihr alles in die Biotonne werfen:
- Speisereste, Fleisch- und Knochenreste
- Nuss- und Eierschalen, Schalen von Südfrüchten
- Obst- und Gemüseabfälle, Fallobst
- Kaffeesatz mit Filtertüten, Teebeutel, Teeblätter
- Küchenpapier und Eierpappen (in geringen Mengen)
- Rasen-, Hecken-, Strauch- und Baumschnitt
- Ernterückstände, Wildkräuter
- Pflanzenabfälle, Laub
- Schnittblumen und Topfpflanzen
Ebenfalls können Katzenstreu auf Naturfaser-Basis, Kleintierstreu, Federn, Haare und Stroh in die Biotonne geworfen werden.
Biologisch abbaubar heißt nicht immer kompostierbar


Aber nicht alles, wo Bio draufsteht, gehört in die Biotonne. Dazu zählen auch "Biokunststoffe", die teilweise oder komplett auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie Mais, Zuckerrohr oder Kartoffelstärke hergestellt werden. Diese gelten zwar als biologisch abbaubar, das bedeutet aber nicht, dass sie kompostierbar sind.
Solche Kunststoffe zersetzen sich nur unter speziellen Bedingungen, die es in vielen Kompostierungsanlagen nicht gibt. Landen doch mal solche Stoffe im Biomüll, müssen sie in der Kompostierungsanlage aussortiert und als Restabfall entsorgt werden.
Aus diesem Grund sollten auch keine vermeintlich kompostierbaren Plastiktüten in die Biotonne. Ebenfalls tabu sind Katzen- und Hundekot, Katzenstreu auf Mineralbasis, behandeltes Holz, Stammholz und Wurzeln, Steine, Holz-, Braun- und Steinkohlenasche sowie Grillkohle und Zigarettenkippen.
Sperrige Pflanzenabfälle (bis zwei Kubikmeter) und Ast- und Stammholz bis zehn Zentimeter Durchmesser und 1,20 Meter Länge können auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Titelfoto: Victoria Winkel