Chemnitz: Schickte die JVA Frauen zu Unrecht in Einzelhaft?
Chemnitz - Umstrittenes Vorgehen im Chemnitzer Frauenknast: 2019 waren laut Justizministerium acht Frauen an Tuberkulose (Tbc) erkrankt - mehr als in jeder anderen sächsischen Haftanstalt. Obwohl das Gesundheitsamt nur einen Fall bestätigte, wurden sieben Frauen in Einzelhaft untergebracht.
Bekannt wurden die Tbc-Fälle durch eine Anfrage der Landtags-Linken Juliane Nagel (41): "Vom 1. Januar bis 30. November 2019 wurden in den Justizanstalten elf Fälle von Tuberkulose diagnostiziert." Acht Fälle fielen auf die JVA Chemnitz. Sieben Frauen kamen daraufhin in Einzelhafträume - bis zu 13 Tage lang.
"Die vorsorgliche Isolierung eines Patienten erfolgt nur bei Verdacht bestimmter Tbc-Erkrankungen - insbesondere sogenannter offener Tbc (besonders ansteckend, d. Red.)." Nach Recherchen von Zeit Online registrierten Justizministerium und Gesundheitsamt unterschiedliche Zahlen von Tbc-Fällen. Dem Gesundheitsamt war nur ein Fall aus 2019 bekannt.
Ein Justiz-Sprecher revidierte später von acht auf einen Fall. Heißt: Die Frauen wurden zu Unrecht in Einzelräume geschickt, die normalerweise nur für suizidgefährdete Häftlinge reserviert sind.
Laut Insassen wurde kein Blut abgenommen oder geröntgt
Zudem litt niemand unter offener Tbc, bei der selbst im Verdachtsfall eine Isolation notwendig ist. In einem Fall handelte die JVA besonders voreilig: Obwohl die Betroffene am 5. August beim Gesundheitsamt gemeldet wurde, befand sie sich schon zwei Tage vorher in Isolation. Dabei entscheidet erst der medizinische Dienst, ob und wann isoliert wird.
Darüber hinaus sprach Zeit Online mit Insassen. Nach deren Aussagen wurden falsche Diagnosen getroffen, auch weil ihnen kein Blut abgenommen oder geröntgt wurde.
In der Antwort auf die Landtagsanfrage wurde seitens Ministerium noch versichert, dass solche Untersuchungen immer durchgeführt würden.
Titelfoto: dpa/Peter Endig