Hinter ihm ist das Ordnungsamt her: "Ich darf meine Tür nicht zumachen!"

Chemnitz - Tür zu, es zieht: In der Bäckerei Fischer in Furth zieht der Spruch nicht mehr. Wegen Corona muss der Eingang während der Verkaufszeiten immer offen sein! Kunden dürfen den Griff nicht mehr anfassen - so verfügte es das Sozialministerium. Das Ordnungsamt Chemnitz kontrolliert das und droht bei Zuwiderhandlung mit Bußgeld.

Martin Lommatzsch (34) muss die Türe zur Bäckerei Fischer laut Hygiene-Vorschrift offen stehen oder durch eine automatische Tür ersetzen. 
Martin Lommatzsch (34) muss die Türe zur Bäckerei Fischer laut Hygiene-Vorschrift offen stehen oder durch eine automatische Tür ersetzen.   © Ralph Kunz

Bäckermeister Martin Lommatzsch (34) hält nichts davon: Seine vier Mitarbeiter drohen durch die Zugluft krank zu werden, die Ware wird feucht und schmutzig - und wenn er schließen muss, bricht dem Familienbetrieb der Umsatz weg. 

Doch seine Beschwerde beim Amt brachte nichts. Das Ordnungsamt verweist strikt auf die Hygienevorschrift, die da lautet: "Ein- und Ausgangstüren sind, sofern nicht automatisiert, offenzuhalten und nicht durch die Kunden zu betätigen", heißt es in der Allgemeinverfügung vom 20. März.

Eine automatische Tür würde Lommatzsch zu viel Geld kosten, wenn er derzeit überhaupt eine bekommen könnte. "Nächste Woche soll es kalt werden und regnen, und das bei offener Tür?" Dabei tut der Bäckermeister alles, um sicher weiter verkaufen zu können: Desinfektionsmittel, Papierspender an der Tür, Mundschutz, ... 

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"Die Katze beißt sich in den Schwanz: Entweder habe ich ab Dienstag wegen der Auflagen zu. Oder die Woche drauf, weil die Verkäuferinnen krank sind."

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Titelfoto: Ralph Kunz

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