Beschwerde gegen Lauterbach: Sächsischem Landrat platzt der Kragen!
Freiberg - Jetzt platzt Mittelsachsen-Landrat Matthias Damm (68, CDU) der Kragen! Weil Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) seine Sorgen bezüglich der Pflege-Impfpflicht offenbar nicht ernst nahm, erhält der SPD-Politiker nun die Quittung - in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Vor etwa zwei Monaten schrieb der CDU-Politiker einen Brief an den Gesundheitsminister. Konkret ging es um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese müsse aufgrund der schwierigen Personalsituation ausgesetzt werden.
Doch bislang kam von Lauterbach keine Antwort. Das berichtet die "Freie Presse". Stattdessen schickte die Bürgerkommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit ein "inhaltsleeres Schreiben", so Damm gegenüber der Chemnitzer Tageszeitung. "Lauterbach hat mich abgewimmelt", schimpft der Mittelsachsen-Landrat.
Daher stellte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SPD-Politiker. Und es folgt eine weitere Beschwerde: Damm zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Pflege-Impfpflicht, da Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen die aktuellen Corona-Mutationen übertragen würden.
Aus diesem Grund flattert nun die zweite Dienstaufsichtsbeschwerde ins Lauterbach-Ministerium.
Ungeimpft in der Pflege? Betroffenen droht das berufliche Aus
Ende 2021 beschloss der Bundestag nach einer hitzigen Debatte die Pflege-Impfpflicht, die seit dem 16. März in Kraft getreten ist. Konkret bedeutet das: Pflegepersonal, das nicht gegen Corona geimpft ist, droht ein Betretungsverbot und damit das berufliche Aus.
Auch Yvonne Honomichl (43) aus Chemnitz ist davon betroffen. Die 43-Jährige arbeitet in einer Behinderten-Wohnstätte, ließ sich aus Gesundheitsgründen nicht impfen. Nun droht ihr das Gesundheitsamt mit einem Betretungsverbot und einem saftigen Bußgeld.
Zahlreiche Pflege-Verbände aus Sachsen warnen bereits seit Monaten vor der Pflege-Impfpflicht. Denn: Die Personalsituation würde sich dadurch massiv verschärfen - so sehr, dass auch geimpfte Mitarbeiter die Einrichtungen verlassen könnten, weil sie überfordert sind.
Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa, 123rf/dolva, Kristin Schmidt