Von Menschenhandel betroffene Personen: Hand in Hand mit Polizei und Zollamt

Berlin - Opferschutz und effektivere Strafverfolgung versprechen sich die Unterzeichner der erneuerten Vereinbarung für von Arbeitsausbeutung betroffener Menschen in Berlin.

Dirk Biemann (l.) vom Hauptzollamt Berlin und Stefan Redlich vom LKA Berlin unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung.
Dirk Biemann (l.) vom Hauptzollamt Berlin und Stefan Redlich vom LKA Berlin unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung.  © Polizei Berlin

Am gestrigen Dienstag hat die Polizei mit Beratungsstellen und Einrichtungen für von sexueller Ausbeutung betroffene Menschen ihre Kooperation erneuert.

Die seit 2003 bestehende Kooperationsvereinbarung mit Trägern der Berliner Beratungsstellen sowie Einrichtungen für von Frauenhandel betroffene Frauen umfasst nun alle Formen der Ausbeutung mit Ausnahme der "ausbeuterischen Beschäftigung", wie die Polizei Berlin am Mittwoch mitteilte.

Unter anderem wurde der Betroffenenkreis, der zuvor nur auf Frauen gerichtet war, auf alle Geschlechter ausgeweitet. Weitere Kooperationsparteien wurden ergänzt. Der bestehende Fokus auf die sexuelle Ausbeutung soll künftig weitere Phänomene des Menschenhandels umfassen.

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"Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft sind schwere Menschenrechtsverletzungen, die unabsehbare physische und psychische Schäden bei den Betroffenen verursachen, massiv in ihre Selbstbestimmungsrechte eingreifen und oft traumatische Auswirkungen haben", so die Polizei.

Für die Neufassung wurde mit dem Hauptzollamt Berlin ebenfalls eine gesonderte Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Vertrauensverhältnis zwischen Ermittlungsbehörden und Beratungsstellen schaffen

Die Betroffenen sollen so besser beraten werden können.
Die Betroffenen sollen so besser beraten werden können.  © Polizei Berlin

Eine intensive Betreuung der Betroffenen durch besonders qualifizierte Berater sei vonnöten. Dafür sei es notwendige Voraussetzung, dass ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ermittlungsbehörden und Beratungsstellen bestehe.

An der Ausarbeitung waren auch die Ansprechperson für Arbeitsausbeutung der Staatsanwaltschaft Berlin, Frau Oberstaatsanwältin Höfele, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung beteiligt.

Titelfoto: Polizei Berlin

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