Verkauf von Feuerwerk beginnt: Das musst Du dieses Jahr beachten!
Berlin - Der offizielle Feuerwerksverkauf beginnt am Samstag, 28. Dezember, bis zum Dienstag, 31. Dezember. Doch auch dieses Jahr sind einige Dinge zu beachten.
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet für dieses Jahr mit einer ähnlich hohen Nachfrage nach Silvesterfeuerwerk wie im vergangenen Jahr. Bereits um Mitternacht öffneten einige Läden ihre Türen für Kauflustige.
Wie der RBB berichtet, seien in den vergangenen zwei Jahren rund 180 Millionen Euro Umsatz eingenommen worden.
Weiterhin sind nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 zugelassen. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Knallbonbons, Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller.
Wer mit nicht zugelassener Pyrotechnik erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen - teils bis zu 10.000 Euro. Zudem darf das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Dezember ab 18 Uhr bis 1. Januar, 7 Uhr, erfolgen.
In der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reetdach- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen dürfen keine Böller und Raketen gezündet werden.
Diese Böllerverbotszonen bestehen in Berlin
Rund um den Alexanderplatz in Mitte dürfen auch dieses Jahr keine privaten Feuerwerkskörper gezündet werden.
Dasselbe gilt für Teile der Sonnenallee und angrenzende Nebenstraßen in Neukölln sowie die Pallasstraße in Schöneberg. Auch am Brandenburger Tor sind diese nicht gestattet. Dort findet stattdessen die große Silvesterparty mit verschiedenen Musik-Acts statt.
In Brandenburg wird es zum Jahreswechsel größtenteils keine Verbotszonen geben. Nur die Stadt Potsdam hat für den Park Sanssouci und weitere historische Gartenanlagen ein Pyrotechnik-Verbot verhängt. Auch das Spreewalddorf Lehde verbietet das Knallen.
"Bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro Strafe", warnte Lukas Zuber, Leiter des Ordnungsamts Lübbenau im Interview mit dem RBB.
Titelfoto: Frank Hammerschmidt/dpa