Auf Fahrt zum Einsatz: Polizist baut Unfall – und muss dafür zahlen

Berlin - Wenn ein Polizist mit dem Dienstwagen bei unübersichtlicher Verkehrslage zu schnell zum Einsatzort fährt, haftet er bei einem Unfall für Schäden.

Der Polizeiwagen stieß im Einsatz mit einem Auto zusammen. (Symbolbild)
Der Polizeiwagen stieß im Einsatz mit einem Auto zusammen. (Symbolbild)  © Paul Zinken/dpa

Nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin muss der Beamte im konkreten Fall die Hälfte des am Einsatzfahrzeug entstandenen Schadens (4.225,59 Euro) bezahlen.

Im November 2017 war der Polizist mit Blaulicht zu einem "gegenwärtig stattfindenden Einbruch" in Berlin-Lübars alarmiert worden. Dabei sei er auf dem Weg dorthin mit einem anderen Auto zusammengestoßen.

Unmittelbar zuvor zeigte der Tacho des Einsatzfahrzeuges 92 km/h an. Obwohl der Berliner Polizeikommissar stark bremste, sei die Kollision mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 35 km/h nicht mehr zu vermeiden gewesen.

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Nach Ansicht des Polizeipräsidenten verstieß der Beamte grob fahrlässig gegen seine dienstlichen Sorgfaltspflichten und zog daher im Oktober 2020 gegen den Polizeikommissar vor Gericht, um Schadenersatz zu fordern.

Polizist verteidigt seine schnelle Fahrt zum Einsatzort

Dieser hingegen machte mit der hiergegen gerichteten Klage geltend, ihm sei nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Zudem gab er an, dass besondere Eile geboten gewesen sei.

Andernfalls hätte es wahrscheinlich sein können, dass die Einbrecher nicht mehr am Tatort anzutreffen gewesen wären. Das Verwaltungsgericht lehnte seine Klage aber ab, wie es am Montag hieß. Die konkreten Verhältnisse am Unfallort hätten von ihm größere Vorsicht und damit eine niedrigere Geschwindigkeit verlangt. Auch argumentierte das Gericht, dass bei dem Einbruch akut keine Menschen gefährdet gewesen seien.

Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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