Nach tödlichem Rummel-Unfall: Bewährungsstrafe für Mitarbeiterin von Karussell

Potsdam - Mehr als ein Jahr nach dem tödlichen Sturz einer 29-Jährigen auf dem "Potsdamer Oktoberfest" beginnt am Freitag (8.30 Uhr) vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen eine 48-Jährige.

Polizisten und ein Polizeiwagen stehen vor dem Fahrgeschäft "Playball" beim "Potsdamer Oktoberfest".
Polizisten und ein Polizeiwagen stehen vor dem Fahrgeschäft "Playball" beim "Potsdamer Oktoberfest".  © Julian Stähle/dpa-Zentralbild/dpa

Die Mitarbeiterin des Fahrgeschäfts "Playball" ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. 

Sie soll das Karussell gestartet haben, ohne sich zu vergewissern, ob auf der drehenden Plattform noch Mitarbeiter waren. Am ersten von insgesamt drei Verhandlungstagen sollen fünf Zeugen gehört werden.

Die 29 Jahre alte Mitarbeiterin ist laut Anklage nach mehreren Umdrehungen gegen ein Geländer und dann zu Boden geschleudert worden. 

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Sie fiel mehrere Meter in die Tiefe und erlitt tödliche innere Verletzungen. 

Die Angeklagte soll versehentlich einen falschen Knopf gedrückt haben, woraufhin sich das Karussell ohne den üblichen Warnton in Bewegung gesetzt habe.

Nach dem Unglück wurde das Fest vorerst geschlossen.

Update, 10.33 Uhr: Bewährungsstrafe für Mitarbeiterin von Karussell

Die Mitarbeiterin eines Karussells des "Potsdamer Oktoberfestes" hat nach dem tödlichen Sturz einer Kollegin im Prozess um fahrlässige Tötung einen Strafbefehl für zehn Monate Haft auf Bewährung erhalten. 

Die Bewährungszeit insgesamt solle für zwei Jahre gelten, sagte Richter Jens Nimz am Freitag vor dem Amtsgericht Potsdam, nachdem die Angeklagte nicht zum Auftakt des Prozesses erschienen war. Das Gericht schloss sich damit der Staatsanwaltschaft an.

Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig: Zwei Wochen lang ist Einspruch möglich. Bei dem vereinfachten Verfahren darf nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung festgesetzt werden.

Titelfoto: Julian Stähle/dpa-Zentralbild/dpa

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