Sexlärm führt zu Streit mit Nachbarn: Sexverbot und Kündigung

Berlin - Die Hauptstadt kommt auch in der Nacht nicht zur Ruhe. Egal ob in der Bar, im Club oder in den eigenen vier Wänden. Letzteres schien den Nachbarn eines frenetischen Paares anscheinend nicht kalt zulassen. Wie sehr er die Show in der ersten Reihe genoss, teilte er daraufhin ebenso leidenschaftlich mit.

Wenn Ruhestörungen so laut werden, dass die Gesundheit des Mieters gefährdet ist, darf dieser die Wohnung fristlos kündigen (§569 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
Wenn Ruhestörungen so laut werden, dass die Gesundheit des Mieters gefährdet ist, darf dieser die Wohnung fristlos kündigen (§569 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).  © 123rf/ Claudia G. / Screenshot/ instagram/ notesofberlin (Bildmontage)

Streit unter Nachbarn bleibt in einem Mehrfamilienhaus nicht aus. Gerade in dicht besiedelten Metropolen wie Berlin ist das oft der Fall. Schön, wenn man die Nachbarn per Zettel an die eigenen Bedürfnisse erinnern kann.

In einem Berliner Wohnhaus prangte kürzlich ein Brief an die Nachbarn, der von "notesofberlin" auf Instagram veröffentlicht wurde. Darin "bedankte" sich der Verfasser für die nächtlichen Aktivitäten:

"Leider scheint es hier im Haus Mieter/ Eigentümer zu geben, welche die Bedeutung von Nachtruhe nicht so recht verstehen."

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Aus dem Schlaf gerissen, musste der Unbekannte wohl einiges durchmachen!

So schreibt er ironisch, dass Sex wohl oder übel erst dann gut sei, wenn man danach noch 'ne Kippe rauchen und nach vollendeten Höhepunkt den ausgeschütteten Hormonen beim Akt mit "Gelächter/ Quatschen/ Jubeln/ Singen" freien Lauf lassen könne.

Als wäre das nicht genug, lief dann auch noch die ganze Nacht Musik im "Schwerhörigenmodus" bei offenem Fenster. Da schliefe es sich wahrscheinlich besser, so die Vermutung des Gefrusteten.

Sexlärm kann zu Kündigung führen

Dieses Nachbarschaftsdrama ist sicherlich kein Einzelfall. Lärm ist statistisch einer der größten Störfaktoren. Wegen fehlender Rücksichtnahme und Unverständnis kam es sogar schon zu einem gerichtlichen Sexverbot.

Wie die B.Z. berichtete, sprach das Amtsgericht Bonn solch eine Beschränkung des eigenen Liebeslebens aus, weil ein Mieter Sex auf seiner Terrasse hatte. Danach musste sich der Sündigende andere Orte in der Wohnung suchen.

2014 führte Sex in der eigenen Wohnung sogar zur Kündigung eines Mieters in München. Das geht aus einem Urteil Amtsgerichts München vom 3. Februar 2014 hervor.

In der Nacht lebte ein Mann demnach regelmäßig einen speziellen Fetisch aus: Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel.

Titelfoto: 123rf/ Claudia G. / Screenshot/ instagram/ notesofberlin (Bildmontage)

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