Unterrichten mit Kopftuch in Berlin nun doch erlaubt: Kai Wegner übt Kritik

Berlin - Berlins designierter Regierender Bürgermeister Kai Wegner (50, CDU) hat ein Rundschreiben aus der Bildungsverwaltung zur Rechtslage beim Tragen von Kopftüchern in allgemeinbildenden Schulen kritisiert.

Kai Wegner (50, CDU) hat am Mittwoch im Anschluss an die Koalitionsgespräche mit der SPD die Bildungsverwaltung für das verschickte Rundschreiben kritisiert.
Kai Wegner (50, CDU) hat am Mittwoch im Anschluss an die Koalitionsgespräche mit der SPD die Bildungsverwaltung für das verschickte Rundschreiben kritisiert.  © Paul Zinken/dpa

"Wir haben keinen Hehl daraus gemacht, dass wir den Zeitpunkt des Briefes unglücklich finden", sagte Wegner am Mittwoch im Anschluss an die Koalitionsverhandlungen mit der SPD.

"Es ist alles andere als hilfreich in der jetzigen Zeit, aber wir gucken nach vorne", so der CDU-Politiker. "Das wird Aufgabe der neuen Landesregierung sein, dass die Schulen hier Kriterien an die Hand bekommen, mit diesem Thema umzugehen."

In dem Schreiben an alle Berliner Schulleitungen hat die Bildungsverwaltung mitgeteilt, sie rücke von ihrer bisherigen wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes ab.

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"Nur in den Fällen, in denen sich konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität abzeichnet, ist das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole zu untersagen", heißt es in dem Brief vom Montag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte Januar eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.

Berliner Bildungsverwaltung will mit Brief Klarheit vor anstehenden Einstellungsrunden schaffen

In Berlin soll zukünftig auch an allgemeinbildenden Schulen das Unterrichten mit Kopftuch möglich sein. (Symbolfoto)
In Berlin soll zukünftig auch an allgemeinbildenden Schulen das Unterrichten mit Kopftuch möglich sein. (Symbolfoto)  © Bernd Thissen/dpa

Damit war klar, dass Berlin nicht auf seiner bisherigen Position beharren konnte. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2020 klargestellt, dass muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht generell verboten werden kann.

"Wir haben ein Gerichtsurteil, und das ist umzusetzen", sagte Wegner zur Rechtslage. "Das Wichtige ist, dass wir deutlich machen, dass wir die Schulen, die Eltern, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer nicht alleine lassen mit diesem Thema."

Es müssten nun klare Kriterien formuliert werden, um den Schulfrieden sicherzustellen. "Wir werden uns das Neutralitätsgesetz natürlich auch nochmal anschauen", kündigte der CDU-Landeschef an. "Aber das Urteil ist, wie es ist."

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Ein Sprecher der Bildungsverwaltung erklärte zum Zeitpunkt für das Verschicken des Rundschreibens, es sei jetzt an die Schulen herausgegangen, um rechtzeitig vor den anstehenden Einstellungsrunden für das kommende Schuljahr Klarheit zu schaffen.

Die SPD-geführte Berliner Bildungsverwaltung hatte sich jahrelang dagegen ausgesprochen, dass sichtbare religiöse Symbole in den Schulen gezeigt werden dürfen. Diese Leitidee wird auch im Neutralitätsgesetz formuliert.

Allerdings verlor die Verwaltung sämtliche Prozesse von muslimischen Lehrerinnen, die mit Kopftuch in die Schule wollten und gegen die Beschränkungen geklagt hatten.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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