Hundehalter und Feiernde im Visier: Berlin sagt Müll in Parks den Kampf an

Berlin - Leere Flaschen, Pizzakartons, Chipstüten, Grillreste oder Hundehaufen: Wer Berlins Parks vermüllt, könnte in diesen Tagen zur Kasse gebeten werden.

Bei den Kontrollen der Ordnungsämter geht es um Verstöße gegen das Grünanlagengesetz und die Leinenpflicht für Hunde.
Bei den Kontrollen der Ordnungsämter geht es um Verstöße gegen das Grünanlagengesetz und die Leinenpflicht für Hunde.  © Carsten Koall/dpa

Mitarbeiter der Ordnungsämter seien in dieser Woche verstärkt in Zivil- oder Dienstkleidung unterwegs und würden die Besucher auf Verstöße ansprechen, kündigten die Bezirke an.

Dabei werde auch darauf geachtet, ob Hundebesitzer die Leinenpflicht für die Vierbeiner einhielten. Mit der gemeinsamen Aktion aller Bezirke sollten die Besucher sensibilisiert werden für einen sorgsameren Schutz der Grünanlagen, hieß es von den Behörden.

Allein in Mitte, wo etwa im James-Simon-Park und Monbijoupark gerne gefeiert wird, werden nach Bezirksangaben insgesamt 50 Beschäftigte von etwa sechs Uhr bis 22 Uhr Streife gehen.

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"Es ist das Bestreben, möglichst viele, wenn nicht sogar alle, Grünanlagen (von klein bis groß) des Bezirks ins Visier zu nehmen", hieß es vom Bezirk.

Berlin: Für Umweltsünder in Parks soll es teuer werden

Die Parks der Hauptstadt sollen vom Ordnungsamt künftig häufiger kontrolliert werden.
Die Parks der Hauptstadt sollen vom Ordnungsamt künftig häufiger kontrolliert werden.  © Carsten Koall/dpa

Wer gegen das Grünanlagengesetz verstoße, müsse mit einer Anzeige und einem anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter können Hundebesitzer und Umweltsünder aber auch direkt vor Ort zur Kasse bitten.

Maximal 55 Euro könnten bar gezahlt werden, hieß es. Der Vorteil: Der Vorgang ist damit an Ort und Stelle abgeschlossen.

Nach dem Berliner Hundegesetz müssen Vierbeiner in öffentlichen Grünanlagen oder Parks an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur auf Flächen, die als Auslaufgebiete gekennzeichnet sind. Nach dem Grünanlagengesetz sind die Besitzer zudem verpflichtet, den Hundekot zu entfernen.

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Generell gelten für den Besuch von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen eine Reihe von Regeln. Dazu zählt etwa, dass Zigarettenstummel nur in Mülleimern entsorgt werden sollen oder Grillen nur auf bestimmten Flächen erlaubt ist.

Titelfoto: Carsten Koall/dpa

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