Berliner Polizeigewerkschaft will Gesetzen an den Kragen: "Bürokratiemonster"
Berlin - Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt sich gerne meinungsstark. Nun will die Gewerkschaft den öffentlichen Dienst entlasten - und macht der Politik konkrete Vorschläge.

Personalmangel, Pensionswellen und zu wenigen Neueinstellungen könne bis auf Weiteres nur durch ein effektiveres Arbeiten etwas entgegengesetzt werden, teilte die GdP am Montag mit.
Um Bürokratie abzubauen, will die Polizeigewerkschaft Berliner Landesgesetzen an den Kragen.
"Dass es eine ganze Reihe von Gesetzen gibt, die nicht mehr zeitgemäß oder überflüssig sind, andere Regelungen aber komplett fehlen, sodass polizeiliche Maßnahmen verkompliziert werden, betonen wir immer wieder", erklärte GdP-Landeschef Stephan Weh.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) halten die Berliner Polizisten für ein "überflüssiges Bürokratiemonster", auch die Gesetze zur Versammlungsfreiheit und zum Rettungsdienst würden sie gerne umgestalten.
Doch auch Gesetze, die auf den ersten Blick nichts mit der Arbeit der Polizei zu tun haben, gerieten ins Fadenkreuz der GdP.
GdP in Berlin: Gesetze hemmen Polizeiarbeit

Denn: "Diese hemmen die effektive Arbeit, binden Personal, verhindern die Konzentration auf echte Strafverfolgung und bescheren der Polizei subsidiäre Aufgaben, sodass eigentliche polizeiliche Kernaufgaben liegenbleiben", so Weh.
So etwa das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz. Dieses schreibt vor, dass die Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen öffentlich gemacht werden.
"Seit Inkrafttreten 2023 ist genau ein Betrieb im Internet gelistet worden", hieß es in der Mitteilung. Die Bezirke hätten schlicht nicht die Kapazitäten, die geforderten Kontrollen durchzuführen.
Das seit 1994 bestehende Schiedsamtgesetz ist laut GdP schlicht nicht mehr zeitgemäß. Heute gebe es Alternativen bei der Streitsschlichtung, zudem würde das Gesetz nur bei 0,2 Prozent der Zivilverfahren überhaupt in Anspruch genommen.
Als letztens nannte die Gewerkschaft das Tierschutzverbandsklagegesetz. Seit der Einführung im September 2020 hätten nur wenige anerkannte Tierschutzorganisationen Rechtsmittel eingelegt. Der Nutzen für den Tierschutz gehe daher "gen Null".
Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa