Berlin sucht 30.000 Helfer für Bundestagswahl im Februar: Was Ihr wissen müsst
Von Andreas Heimann
Berlin - Für die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar sucht Berlin noch Tausende von ehrenamtlichen Wahlhelfern.
Wer sich dafür melden möchte, kann das nach Angaben des Landeswahlamts am einfachsten online erledigen. Unter anderem auf der Startseite des Landeswahlleiters findet sich ein entsprechendes Formular. Dort können auch Angaben zum Wunschbezirk und zur Wunschtätigkeit gemacht werden.
Wahlhelfer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. "Wir brauchen für die Bundestagswahl in Berlin rund 30.000 Wahlhelfende", sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler.
Die Bezirke seien aktuell dabei, für dieses Ehrenamt zu werben. "Besonders wichtig sind die sogenannten Funktionsämter: Wahlvorstehende und Schriftführende."
Die zwölf Berliner Bezirke organisieren den Einsatz der Wahlhelfer jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich, die Bezirkswahlämter melden sich bei den Interessenten.
Wahlhelfer bekommen keine Bezahlung, aber ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Sogenannte Beisitzer erhalten in Urnenwahllokalen 100 Euro (80 Euro in Briefwahllokalen). Sie geben Stimmzettel aus, zählen sie später aus und verpacken am Schluss alle Wahlunterlagen.
Wahlhelfer in Berlin: Welche Aufgaben gibt es?
Schriftführer und Vorsteher erhalten 120 Euro (100 Euro im Briefwahllokal). Die ersten führen das Wählerverzeichnis, protokollieren eventuelle Vorkommnisse und füllen die Wahlniederschrift aus.
Die zweiten leiten ihr Team und die Stimmenauszählung, halten Kontakt mit dem Bezirkswahlamt und übergeben ihm am Schluss sämtliche Unterlagen. Wahlhelfer, die an einer Schulung teilnehmen, erhalten weitere 40 Euro (25 bei einer Online-Schulung).
Viele Wahlhelfer sind am Wahltag bereits vor Öffnung der klassischen Urnenwahllokale um 8 Uhr im Einsatz, wo die Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel persönlich einwerfen. In Briefwahllokalen beginnt ihre Arbeit dagegen erst am Nachmittag um 14 Uhr.
In beiden Fällen beginnt die Auszählung der Stimmen erst nach dem Schließen der Wahllokale um 18 Uhr und kann sich je nach Anzahl der Stimmzettel bis in den späten Abend hinziehen.
Titelfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa