"Ausgelassenes Reinfeiern" an diesen Feiertagen offiziell in Berlin erlaubt

Berlin - Dat is mal 'ne Ansage! Events im Freien werden in Berlin an diesen Feiertagen nun offiziell laut - und das nicht nur zur Freude von Kultursenator Joe Chialo (54, CDU).

Senator Joe Chialo (54, CDU) freut sich über die Änderungsverordnung, die "geräuschintensive" Veranstaltungen an bestimmten Tagen in Berlin gestattet.  © Christoph Soeder/dpa

Um Feierenden am 30. April sowie am 21. Juni (soweit der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist) und am 2. Oktober "geräuschintensive" Veranstaltungen bis Mitternacht zu ermöglichen, hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die entsprechende Verordnung geändert.

Das teilte die SenMVKU am Montag mit.

"Berliner Nächte sind lang. [...] Ich freue mich sehr, dass [...] wir die Zeit dieser Feste gebührend bis in die Nacht feiern können. Diese Feste sind ein fester Bestandteil unserer Berliner Kultur", so Senator Chialo.

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Durch die Änderung der Verordnung möchte der Senat in Umsetzung der Richtlinien der Politik ein "ausgelassenes Reinfeiern" in diese Feiertage möglich machen. Normalerweise gilt ab 22 Uhr Nachtruhe.

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Berlin: Hier steppt der Bär länger als gewöhnlich

Senatorin Ute Bonde (58, CDU) befürwortet die neue Regelung zugunsten Feiernder in Berlin.  © Jens Kalaene/dpa

"Der Tag der Arbeit am 1. Mai sowie der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober haben für ganz Deutschland - und dem Land Berlin im Speziellen - eine sehr besondere Bedeutung", so Senatorin Ute Bonde (58, CDU).

Und auch am 21. Juni steppt in Berlin zumindest sprichwörtlich und musikalisch der Bär. Denn traditionell findet an diesem Tag die "Fête de la Musique" statt. Um Feierenden bis Mitternacht lauten Spaß zu ermöglichen, darf zum Schutz der Anwohner der Folgetag jedoch kein Werktag sein. Hier gilt dann auf Ruhe zu achten.

In diesem Jahr scheint das Glück den Berlinern hold zu sein, denn der nachfolgende Tag des stadtweiten Musik-Events fällt auf einen Sonntag, sodass bis Mitternacht ein "ausgelassenes Reinfeiern" erlaubt ist.

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Die Änderung der "Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien" trat am Sonntag in Kraft, sodass die begünstigende Regelung Feiernden bereits am 30. April zugutekommt.

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