Anklage gegen Berlins Ex-Gesundheittsenatorin: Hat sich Kalayci bestechen lassen?
Berlin - Bereits seit Ende 2021 laufen die Ermittlungen gegen Berlins frühere Gesundheitssenatorin. Es geht um Bestechlichkeit. Dilek Kalayci (57, SPD) weist die Vorwürfe zurück. Jetzt hat die Staatsanwaltschaf Anklage erhoben.
Mitangeklagt ist ein Inhaber einer Werbeagentur, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Dem 58-Jährigen wirft die Anklage Bestechung vor. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet.
Kalayci selbst äußerte sich zu dem Vorgang nicht. Eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei erklärte aber auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Ex-Senatorin weise den gegen sie erhobenen Vorwurf nachdrücklich zurück. "Die umfangreichen Ermittlungen haben den Tatvorwurf nach meiner Überzeugung auch nicht bestätigt", so Anwalt Robert Unger.
Nach den Ermittlungen sollen der Werbeagentur-Mann und die Politikerin im Frühjahr 2019 vereinbart haben, dass seine Agentur die Planung und Organisation der Hochzeitsfeier von Kalayci übernimmt. Die Leistungen sollen der früheren Senatorin aber laut Anklage nie in Rechnung gestellt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie nicht bezahlen musste, weil sie der Agentur absehbar Aufträge aus dem Senat versprach.
Die Ex-Senatorin soll keine Rechnung verlangt haben. Stattdessen soll die Firma laut Anklage nach der Hochzeit von der Gesundheitsverwaltung den Auftrag für eine Werbekampagne erhalten haben, bei der es um die Gewinnung von Nachwuchs für die Pflege ging. Die Agentur habe dafür 267.830 Euro erhalten.
Dilek Kalayci weist Vorwürfe zurück
Nach Abzug der Kosten für die Kampagne blieben laut Anklage für die Firma rund 7400 Euro übrig, der mitangeklagte Inhaber soll etwa 9450 Euro erhalten haben. Die Leistungen für Kalaycis Hochzeit sollen sich auf etwa 11.240 Euro belaufen haben.
Kalaycis Anwalt erklärte: "Sie versichert, dass sie, bis ihr der Vorwurf bekannt geworden ist, stets davon ausging, dass die Leistungen der Werbeagentur ordnungsgemäß abgerechnet und vollständig bezahlt worden sind."
Seine Mandantin habe weder Kenntnis davon gehabt, dass es eine nicht abgerechneten Leistung gab, noch hätte sie so etwas hingenommen, so Anwalt Unger weiter. "Frau Kalayci hat auch zu keinem Zeitpunkt gegen ihre Dienstpflichten verstoßen", so Unger weiter.
Geht es nach der Staatsanwaltschaft, kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Berlin. Eine Strafkammer muss nun prüfen, ob sie die Sichtweise der Anklagebehörde teilt und die Anklage zulässt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Titelfoto: Paul Zinken/dpa